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Pflicht oder Recht auf Home Office?

Die Bedeutung des Home Office hat zu Corona-Zeiten eine ganz neue Dimension erreicht. Nicht nur die Nutzung, sondern auch die Akzeptanz der Arbeit im Homeoffice ist explosionsartig gestiegen und die deutliche Mehrheit aller Fälle hat gezeigt, dass es funktioniert.

Aber hat sich eigentlich rechtlich etwas geändert? Hat der Arbeitnehmer etwa „im Zuge der Corona-Pandemie“ ein Recht auf Erbringung seiner Arbeitsleistungen im Home Office bekommen? Oder ist er auf Anordnung des Arbeitgebers sogar dazu verpflichtet?

Nichts dergleichen ist der Fall.

Zunächst kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zwingen, die geschuldeten Arbeitsleistungen in seiner Privatwohnung zu erbringen.

Eine Pflicht auf Home Office gibt es definitiv nicht

Und auch ein Recht auf Homeoffice gibt es nach derzeitiger Rechtslage nicht. Sofern die Parteien nicht besondere vertragliche Regelungen getroffen haben, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer also auch weiterhin verlangen, dass er seine Arbeit im Büro des Arbeitgebers verrichtet. Umgekehrt ist der Arbeitgeber natürlich verpflichtet, im Betrieb für entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu sorgen.

Die weitere Entwicklung auf politische und gesetzgeberischer Ebene bleibt abzuwarten. Jedenfalls besteht auch aktuell weder ein gesetzliches Recht, noch eine Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung im Home Office. 

Umso wichtiger ist es, jegliche Unklarheiten und Nachteile dadurch zu vermeiden, indem Sie wirksame vertragliche Regelungen mit Ihren Mitarbeitern treffen und damit Rechtssicherheit schaffen.

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