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Betriebsrente

Praktische Tipps zur Betriebsrente für Rentenbezieher/innen und Beschäftigte.

Die Betriebsrente hat sich in den letzten Jahrzehnten sowohl im Arbeitsleben, als auch für Rentenbezieher zu einem festen Bestandteil unseres Wirtschaftslebens entwickelt. Fachleute stellen inzwischen aber eine sich immer weiter öffnende Schere fest zwischen dem, was einerseits tatsächlich an Rentenleistungen in diesem Sektor erbracht wird und dem, was aufgrund geltenden Rechts tatsächlich an Betriebsrente verlangt werden kann. Sowohl für Beschäftigte wie auch für Rentner gilt es bei der Betriebsrente einige hilfreiche und ebenso einfach zu befolgende Regeln zu beachten, damit Sie auch bekommen, was Ihnen zusteht.

Unterlagen zur Betriebsrente gut aufbewahren

Das beste Recht nützt Ihnen nichts, wenn sie es nicht beweisen können. Heben Sie alle Ihre Unterlagen, die auch nur im Entferntesten etwas mit der Betriebsrente zu tun haben können gut auf. Wenn Ihnen das Papier zu viel wird, haben Sie vielleicht mehr Freude an einer CD oder einem USB-Stick. Digitale Datenträger sollten Sie aber spätestens nach zehn Jahren erneuern, da es sonst zu Datenverlusten kommen kann.

In aller erster Linie geht es dabei um Dokumente, die den Anspruch auf Betriebsrente überhaupt begründen. Das sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusage des Arbeitgebers und natürlich der Arbeitsvertrag selbst. Weiter gehören dazu Informationen des Arbeitgebers über Betriebsübergänge und Umwandlungen. Auch Sozialpläne sowie ein vom Betriebsrat mit der Geschäftsführung abgeschlossener Interessenausgleich (hier vor allem Namenslisten!) können für Ihre Betriebsrente von Bedeutung sein. Selbst wenn Sie bereits Rente beziehen, sollten Sie sich einmal in aller Ruhe die Zeit nehmen, Ihr Erwerbsleben Revue passieren zu lassen. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Betriebsrente haben, reden Sie innerhalb Ihres Rentnerstammtisches, mit ehemaligen Kollegen oder mit Funktionären Ihrer Gewerkschaft.

Auch Rentner sind in der Lage nachträglich vergangene Ereignisse zu recherchieren und zu dokumentieren. Ihrer Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt: Viele Unternehmensveränderungen werden zum Beispiel in der regionalen und/oder überregionalen Presse veröffentlicht und können demzufolge in deren Archiven nachgeschlagen werden.

Kontakte auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen pflegen

Die Aufrechterhaltung von Kontakten nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen beziehungsweise aus dem Erwerbsleben können nicht nur menschlich angenehm, sondern auch im Hinblick auf die Betriebsrente ökonomisch hilfreich sein. Ehemalige Kollegen können möglicherweise wichtige Zeugen sein, wenn es darum geht, Sachverhalte aufzuklären, aus denen sich Ihre Eingliederung in einen bestimmten Betrieb oder Betriebsteil ergibt.

Von besonderer Bedeutung sind vor allem Angehörige der Interessenvertretungsorgane (insbesondere Betriebsratsmitglieder). Zwar gehören Rentner nicht zur offiziellen Klientel, es ist dem Betriebsrat aber nicht verboten, langjährige, ehemalige Mitarbeiter durch ihre Auskünfte zu unterstützen. Die von Arbeitgeberseite oft überstrapazierte Geheimhaltungspflicht des Betriebsrates betrifft nur echte Betriebsgeheimnisse, die vom Arbeitgeber noch dazu als geheimhaltungsbedürftig eingestuft worden sind. Fragen zur Betriebsrente gehören regelmäßig nicht dazu.

„Das Recht gehört den Wachsamen.“

Es kann sich außerdem lohnen, im Betrieb beziehungsweise im Unternehmen über den Tellerrand des eigenen Arbeitsplatzes hinaus zu schauen und sehr genau auf das zu achten, was geschieht. Dies betrifft sowohl die Frage, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, als auch die Möglichkeit der Umwandlung eines Unternehmens in seinen verschiedenen Variationen (Verschmelzung, (Ab)Spaltung oder Vermögensübertragung).

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat zum Beispiel in einem am 29. September 2010 ergangenen Urteil (Aktenzeichen: 3 Sa1073/10) rückwirkend ab dem 1. Januar 2003 eine monatlich zusätzliche Betriebsrente von 219,33 Euro und seit dem 1. Januar 2005 monatlich 249,45 Euro zugesprochen. Der Kläger (und jetzige Rentner) hat mit Erfolg geltend gemacht, dass sich das Arbeitsverhältnis, in welchem er sich während der letzten 8,5 Jahre seiner beruflichen Tätigkeit befunden hatte, auf einen Betriebsübergang gründete. Der Arbeitgeber war damit verpflichtet, die beim vorherigen Arbeitgeber bestehende, betriebliche Altersversorgung fortzusetzen.

Keine Ansprüche ohne anwaltliche Unterstützung geltend machen.

So wenig Sie bei der Sammlung von Informationen und Unterlagen einer anwaltlichen Unterstützung bedürfen, so sehr sollten Sie sich davor hüten, Ansprüche zur Betriebsrente ohne anwaltlichen Rat gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Zum einen besteht immer die Möglichkeit, dass Sie zu wenig verlangt haben und später auf den zu niedrigen Betrag festgenagelt werden. Zum anderen droht Ihnen die Gefahr der Verwirkung Ihrer Ansprüche, wenn zwischen Ihrem Forderungsschreiben und einer späteren Klage zu viel Zeit verstreicht und der Arbeitgeber aus Sicht des Gerichtes darauf vertrauen durfte, dass Sie Ihre Ansprüche zur Betriebsrente nicht mehr weiter verfolgen wollen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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