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Rechtsanwälte - Europarecht

Die finanziellen Probleme Griechenlands und weiterer Mittelmeerstaaten haben in der Öffentlichkeit verstärkt zu Diskussionen über das Europarecht geführt. Viele Gesetze der jüngeren Vergangenheit, wie beispielsweise das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien und tragen unter anderem dazu bei, in der EU eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, aber auch die Einhaltung von Grundrechten sicher zu stellen.

Primärrecht

Grundsätzlich gilt das Europarecht als überstaatliches Recht in Europa. Es vereint mehrere rechtliche Ordnungen, die vielfältig miteinander verflochten und politisch ein Bestandteil des europäischen Einigungswerkes sind. Juristen unterscheiden zwischen einem Europarecht im engeren und im weiteren Sinn. Ersteres bezeichnet das Recht der Europäischen Union (Unionsrecht) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist.

Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen. Das Primärrecht beinhaltet das von den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geschaffene Recht. Dazu zählen die zwischen ihnen geschlossenen Verträge, auf denen die EU beruht, sowie die ihnen zugehörigen Protokolle, die wichtige Einzelfragen regeln. Zu unterscheiden ist zwischen dem Vertrag der Europäischen Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie sind ihrem jeweiligen früheren Inhalt nach gemeint, wenn vom Vertrag von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2001) oder Lissabon (2007) die Rede ist.

Weitgefasster Sinn

Das Europarecht im weitgefassten Sinn meint das Recht internationaler Organisationen auf europäischer Ebene. Unter einer internationalen Organisation wird der dauerhafte Zusammenschluss mindestens zweier Staaten oder anderer Völkerrechtssubjekte zur Erfüllung grenzüberschreitender Aufgaben verstanden. Unter diesen Voraussetzungen können auch internationale Organisationen Völkerrechtssubjekte sein.

Folge der Völkerrechtssubjektivität ist die Erlangung von Rechtspersönlichkeit. Diese ermöglicht es, eigene Rechte und Pflichten zu erwerben sowie völkerrechtlich wirksame Akte zu setzen, beispielsweise eigene Verträge zu schließen. Bedeutende Beispiele für das Europarecht im weiteren Sinne sind die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Europäische Sozialcharta. Hinter diesen Abkommen steht der aus 47 Staaten bestehende Europarat. Ihm gehören unter anderem die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU), die Türkei und Russland an.

EU-Vertrag

Der EU-Vertrag formuliert allgemein die Werte der Europäischen Union, zu denen Friedlichkeit, Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zählen. Unter Verweis auf die geltende EU-Grundrechtecharta betont er den Grundrechtsschutz. Darüber hinaus formuliert der EU-Vertrag die Unionsziele und bestimmt die Aufgaben der EU-Organe.

Damit gibt er im Kern vor, was im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) später genauer ausgeführt wird. Beide Verträge ergänzen sich somit. Das zeigen auch die weiteren Bestimmungen über eine verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit, das auswärtige Handeln der Union sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

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