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Rechtsanwälte - Datenschutzrecht

Mit der NSA-Affäre und der damit verbundenen Frage nach der Sicherheit persönlicher Informationen im Internet ist das Datenschutzgesetz wieder in den Fokus öffentlicher Diskussionen geraten. Seine Aufgabe ist, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis – zu gewährleisten. Gleichzeitig soll es einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter herstellen.

Das Datenschutzrecht umfasst eine Fülle an Gesetzen, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen soweit sie dem Schutz der Privatsphäre dienen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung formulieren oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.

Prägendes Volkszählungsurteil

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 (GG) enthält mit dem Grundrecht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wichtige datenschutzrechtliche Reglungen. Entscheidend geprägt wurde das deutsche Datenschutzrecht jedoch erst durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1983. Darin wurde erstmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt. Die detaillierten Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bezüglich der Einschränkungen dieses Grundrechts auferlegte, haben sich in der Folge in allen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz niedergeschlagen.

Recht auf Benachrichtigung

Diskussionen über den Datenschutz sind von der Frage bestimmt, welche Rechte und Möglichkeiten der Bürger hat, seine Daten vor unerlaubtem Zugriff zu sichern. Zentral ist das Recht auf Benachrichtigung über eine Datenerhebung. Der Betroffene ist bei der Erhebung seiner Daten grundsätzlich darüber aufzuklären, an welcher Stelle sie zu welchem Zweck erhoben werden. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen darüber zu informieren ist, inwiefern es eine Verpflichtung zur Angabe der Daten gibt und an welche anderen Stellen diese voraussichtlich übermittelt werden. Schließlich ist auch auf die Rechte auf Auskunft und Berichtigung hinzuweisen.

Recht auf Auskunft

Das Recht auf Auskunft sieht vor, dass jeder Betroffene informiert werden muss, welche Informationen über ihn gespeichert werden. Dazu gehören ebenso Angaben zum Zweck der Informationsspeicherung, zu deren Herkunft und auch über die Stellen, an welche sie übermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Auskunftsrecht eingeschränkt werden, etwa dann, wenn es um die Datenverarbeitung von Sicherheitsbehörden geht.

Recht auf Berichtigung und Löschung

Sollte sich herausstellen, dass die über eine Person gespeicherten Daten falsch oder fehlerhaft sind, so hat diese ein Recht auf eine Korrektur der Informationen. Zudem hat der Betroffene ein Recht darauf, dass seine Daten gelöscht werden, sobald diese nicht mehr gespeichert werden dürfen. Das ist dann der Fall, wenn die Informationen für den Zweck, zu dem sie gespeichert wurden, nicht mehr erforderlich sind.

Themen und Fachbeiträge zum Datenschutzrecht

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