Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Rechtsanwälte - Berufsunfähigkeitsrecht

Bei der Beschäftigung mit dem Berufsunfähigkeitsrecht geht es für Rechtsanwälte daher vor allem um die Auseinandersetzung mit Versicherungen, sprich: um die Durchsetzung von Rechten und Pflichten, die im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung auftreten können.

Grundvoraussetzung für den Leistungsfall ist, dass Versicherte ihren aktuellen Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können. Anders als bei der Erwerbsunfähigkeit, die ein Ausweichen in einen anderen Beruf als Option vorsieht, wird bei der Berufsunfähigkeit überprüft, ob jemand nicht mehr in seinem ausgeübten Beruf arbeiten kann.

Gutachten entscheidet

In der Regel zahlt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, wenn der Versicherte in einem vertraglich festgelegten Umfang – in der Regel ab 50 Prozent – berufsunfähig wird. Als solches gilt nach § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch eine Krankheit, einen Unfall oder aus Invalidität nicht mehr ausüben kann. Ob ein Versicherter voll oder nur teilweise berufsunfähig ist, lässt sich durch ein medizinisches Gutachten feststellen. Nur wenn dies geschieht, ist der Versicherer verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Dauer der Berufsunfähigkeit

Ob der Versicherer tatsächlich eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss, hängt auch von der medizinischen Prognose ab. Der Arzt muss mit einem Attest bescheinigen, wie lange die Berufsunfähigkeit andauert. Manche Versicherungsunternehmen legen als Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeit einen Ausfall von sechs Monaten zugrunde. Andere Anbieter – vor allem bei älteren Policen – verlangen sogar eine ärztliche Vorhersage für die Zeit von drei Jahren.

Die Versicherungsbestimmungen definieren die Berufsunfähigkeit dann beispielsweise so: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.“

Abstrakte Verweisung

Manche Bedingungen ermöglichen dem Versicherer, den Versicherten unter Umständen auf einen vergleichbaren Beruf zu verweisen. Dieser muss allerdings seiner bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung entsprechen. Man spricht in einem solchen Fall von einer abstrakten Verweisung. Sie ermöglicht dem Versicherer, Leistungen zu verweigern, sofern der Versicherte einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben könnte.

Für den Versicherten bedeutet sie eine zusätzliche Erschwernis, die Berufsunfähigkeit anerkannt zu bekommen. Das liegt daran, dass Berufsunfähigkeit nicht nur für den dann aktuell ausgeübten Beruf vorliegen muss, sondern auch für bestimmte andere Tätigkeiten, sogenannte Verweisungsberufe. Dabei ist unerheblich, ob die aktuelle Arbeitsmarktsituation die Aufnahme eines anderen Berufes zulässt.

Achtung Hintertür!

Aus Gründen des Wettbewerbs verzichten viele Versicherungsgesellschaften ausdrücklich auf dieses abstrakte Verweisungsrecht. Kommt es jedoch zum Leistungsfall ist entscheidend, dass der Verweisungsverzicht auch in einer späteren Prüfungsphase, der so genannten Nachprüfung gilt. Erst dann ist sichergestellt, dass eine abstrakte Verweisung durch das Versicherungsunternehmen ausgeschlossen bleibt.

Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeitsrecht in ...

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche