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Rechtsanwälte - Baurecht (öffentlich)

Das Baurecht fand quasi schon Anwendung in der Antike. Der oströ mische Kaiser Justinian ließ bereits in der 529 n. Chr. veröffentlichten Niederschrift Corpus Iuris Civilis (Bestand des zivilen Rechts) entsprechende Verordnungen rund um das Baurecht einfließen. Das heute gültige Baurecht wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgeteilt in das öffentliche sowie das private Baurecht.

Baurecht in Deutschland: Länderspezifische Vorschriften sind Trumpf

Im öffentlich-rechtlichem Sinn regelt das Baurecht sämtliche Bauvorhaben, die das öffentliche Recht betreffen. Dabei wird das öffentliche Baurecht noch einmal unterteilt in das Bauordnungsrecht sowie das Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt mittels der fest stehenden Vorschriften und Regelungen die Umsetzung einzelner Bauvorhaben; so kommen hier zum Beispiel Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften zum Tragen.

Demgegenüber stellt das private Baurecht entsprechende Rechtsnormen des Zivilrechts auf, welche die Realisierung von Bauvorhaben regeln. Dabei stehen vor allem themenspezifische Fragen rund um das Grundeigentum, das Nachbarrecht, die Bauverträge mit Bauunternehmen oder auch die Architekten- bzw. Werksverträge im Fokus. Allerdings sind hier einige länderspezifische Besonderheiten zu beachten.

Privates Baurecht: Die Privatautonomie als Zünglein an der Waage

Oftmals geben im privaten Baurecht die jeweiligen gesetzlichen Regelungen lediglich einen Orientierungsrahmen vor. Die beteiligten Privatpersonen an einem Bauprojekt können stattdessen abweichende Regelungen in Bezug auf das BGB und auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) durch eine explizite vertragliche Einigung herbei führen.

Dies wird durch die in Deutschland praktizierte Privatautonomie ermöglicht. Diese besagt, dass private Rechtsverhältnisse - wie sie zum Beispiel beim privaten Baurecht vorliegen - grundsätzlich nach freien respektive eigenen Entscheidungen gestaltet werden können. Diesbezüglich kann ein Bauherr beispielsweise auch einen Baubetreuer einsetzen, der sich um die Koordination, die wirtschaftliche Organisation sowie die Überwachung beim Hausbau kümmert. Dieser Baubetreuer fungiert dann quasi als Stellvertreter des jeweiligen Bauherren.

Vom Bauvertrag über die Bauabnahme bis hin zur Baubürgschaft

Ansonsten regelt das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatleuten, die in irgendeiner Form an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Fokus stehen dabei vor allem immer der Architekt, der Bauauftraggeber respektive der Bauherr sowie zum Beispiel Handwerker, Bauunternehmen oder auch Ingenieure. Entsprechende Streitpunkte, für die in der Regel anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, beziehen sich vorzugsweise auf Baumängel, die bei der Bauabnahme festgestellt bzw. entdeckt wurden, oder etwa auf einen nicht eindeutig formulierten Bauvertrag.

Auch ein überraschender Baustopp, eventuell aufgrund der Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens, führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wichtig ist es diesbezüglich, dass dann eine Baubürgschaft seitens des Bauträgers vorliegt. Ist das Haus nämlich noch nicht fertig gestellt, ist ein Bauherr mit dieser Bürgschaft grundsätzlich auf der sicheren Seite. Denn die im Vorfeld involvierte Bank springt bei entsprechender Zahlungsunfähigkeit dann ein.

Öffentliches Baurecht: Bauleitplanung als entscheidendes Instrument

Demgegenüber sind beim öffentlichen Baurecht das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht maßgebend. Die gesetzlichen Grundlagen für das Bauplanungsrecht sind im Wesentlichen in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZVO) formuliert.

Beim Bauplanungsrecht geht es dabei in erster Linie darum, was, wie viel und nicht zuletzt ob überhaupt gebaut werden darf. Als zentrales Instrument fungiert dabei die Bauleitplanung. Zudem ist hier noch das Bauordnungsrecht existent. Dieses basiert auf den jeweiligen Landesbauordnungen und regelt folgende Faktoren: - Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (verkehrsmäßige Erschließung, Abstandsflächen, Zahl der notwendigen Stellflächen etc.). - Anforderungen an Wohnungen, einzelne Räume und besondere Anlagen. - Anforderungen an wichtige Gebäudeteilen und bauliche Anlagen (Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Brandschutz etc.).

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