Rechtsanwalt Dr. Wussow & Partner
Klaus-Groth-Str. 34
60320
Frankfurt
Tel: 069 - 563109
Fax: 069 - 5603975
Webauftritt
www.dr-wussow.deFachgebiete
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Arzthaftungsrecht
- Haftpflichtrecht
- Kaufrecht
- Schadenersatzrecht
- Versicherungsrecht
Sprechzeiten
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.Unsere Anwaltspraxis ist eine Spezialpraxis auf den Gebieten Versicherungsrecht (Fachanwälte), Arzthaftungsrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und privates Baurecht mit langer Tradition. Mit einer Vielzahl von rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften sowie den wöchenlich erscheinenden Wussow-Informationsbriefen sind wir immer auf dem neuesten Stand und können so aktuelles Wissen und Erfahrung besonders wirkungsvoll für unsere Mandanten einsetzen.
-
Rechtsanwalt Robert-Joachim Wussow
Fachanwalt für VersicherungsrechtKlaus-Groth-Str. 34
60320 Frankfurt
Gebiete:
Architekten- und Ingenieurrecht, Arzthaftungsrecht, Haftpflichtrecht
-
Rechtsanwalt Dr. Hansjoachim Wussow
Fachanwalt für VersicherungsrechtKlaus-Groth-Str. 34
60320 Frankfurt
Gebiete:
Kaufrecht, Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht
Auf die Datenschutzerklärung des Webseitenbetreibers wird verwiesen.
Impressum
Rechtsanwalt Dr. Wussow & Partner
Klaus-Groth-Str. 34
60320 Frankfurt
Telefon: 069 - 563109
Telefax: 069 - 5603975
Mail: info@dr-wussow.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Robert-Joachim Wussow
Rechtsanwalt Dr.Hansjoachim Wussow
Rechtsanwälte
Die Berufsbezeichnung für den / die genannte (n) Rechtsanwalt / Rechtsanwälte wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für den / die genannte (n) Rechtsanwalt / Rechtsanwälte ist:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
Telefon: 069/17009801
Telefax: 069/17009850
E-Mail: info@rak-ffm.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
-
Erleiden Angehörige aufgrund Verletzung oder Tod eines nahen Angehörigen psychische Störungen mit Krankheitswert, können diese eine Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellen, welche zum Schadenersatz, insbesondere Zubilligung eines Schmerzensgeldanspruchs führt.
-
Nicht immer führen falsche Antworten auf die Gesundheitsfragen des Versicherers zur Versagung des Deckungsschutzes
-
Bemessung nach Bein- oder Fußwert der Gliedertaxe
-
Umfang der Beweislast des Versicherers bei arglistiger Täuschung - Täuschungsabsicht des Versicherungsnehmers bei der Beantwortung von Antragsfragen
-
Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat der Berufsunfähigkeitsversicherer im so genannten Nachprüfungsverfahren das Recht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad zu überprüfen.
-
In Verbraucher- und Supermärkten werden regelmäßig hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gestellt. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf den Umfang der Kundenzahl abgestellt. ....Aus der Entscheidung des OLG Nürnberg (a.a.O.) kann entnommen werden, dass immer dann, wenn sich Geschädigte in einem verkehrssicherungspflichtigen Bereich hinsichtlich einer besonderen Gefahrensituation in trügerischer Sicherheit wiegen können, eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung gegeben sein kann.
-
Die Zurechnung von Folgeschäden scheitert auch nicht daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen.Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (vgl. BGHZ 132, 341; BGH, VersR 2005, 945).
-
Wenn nach einem Sturz die Rotatorenmanschette zerreist, und der Unfall der Versicherung zur Leistung vorgelegt wird, war bislang unklar, in welchem Umfang und Höhe der Schaden bemessen wird. Hierzu hat das LG Dortmund ein Urteil gesprochen.
-
Die Bemessung des Schmerzensgeldes muss unter umfassender Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgebender Umstände erfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung stehen.
-
Hautkrebserkrankungen (Melanomerkrankungen) stellen hinsichtlich Erkennung sowie Behandlung an den Arzt hohe Anforderungen. Dies gilt besonders für das maligne Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt, einer der bösartigsten Hautkrebserkrankungen.
Kartenansicht
Symbol-Legende
![]() |
Abendsprechstunde |
![]() |
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel |
![]() |
Aufzug vorhanden / ebenerdig |
![]() |
Elektronische Akte |
![]() |
Hausbesuche |
![]() |
Parkmöglichkeiten |
![]() |
Rollstuhlgerecht |
![]() |
Samstagssprechstunde |