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Barbara Brauck-Hunger
Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Mitglied des AdvoGarant Kompetenz-Teams für Erbrecht
Bachweg 55
65366 Geisenheim
Mitglied des AdvoGarant Kompetenz-Team
Fachanwältin für Erbrecht
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Hausbesuche

Über Barbara Brauck-Hunger

Sie haben Fragen im Bereich Erbrecht und Schenkungen? Sie brauchen eine unverbindliche Rechtsberatung? Dann sind Sie hier richtig. Die Kanzlei Brauck-Hunger ist ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig.

Die Kanzlei bietet nach Vereinbarung auch Abendtermine immer montags und donnerstags sowie Samstagstermine an. Auch Haus- oder Firmenbesuche können vereinbart werden.

Weitere Mandatsübernahme auch im:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht,
  • Lebzeitige Vermögensübertragungen,
  • Schenkungen

Testament / Nachlassplanung

Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzt. Besonders für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Patchwork-Familien, Familien mitbehinderten oder bedürftigen Kindern, Unternehmer, Immobilieneigentümer und bei Auslandsbezug (ausländische Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland) ist ein geschickt gestaltetes Testament notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden.

Schenkung von Privatvermögen

Wollen Sie Ihr Haus Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei Brauck-Hunger berät sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt, Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten und gleichzeitig die Versorgung des Schenkers im Alter und im Pflegefall zu sichern.

Betriebsübergabe

Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei Brauck-Hunger erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und den Bestand Ihres Vermögens zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament.

Erbstreitigkeiten

Die Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Nachlassabwicklung, hilft Ihnen bei der Regelung Ihrer Pflichtteilsansprüche und steht Ihnen bei Erbstreitigkeiten zur Seite. Dabei wird natürlich darauf geachtet, möglichst eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.

Fachartikel von Barbara Brauck-Hunger

Wie ein Gesellschaftsvertrag nicht durch Testament oder Ehevertrag beeinträchtigt wird

Wenn der Gesellschaftsvertrag mit Regelungen des Erbrechts in Berührung kommt, eröffnen sich viele Fragen für die Nachfolge. Welche Regelungen vorab sind sinnvoll? Was sind die Folgen, wenn Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag nicht zueinander passen? Ich zeige Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie achten müssen und welche Vorkehrungen Sie treffen können, um späteren Nachteilen vorzubeugen.

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Übertragung und Vererbung von Immobilien und die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Immobilienwerte steigen und steigen. Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer dagegen bleiben konstant. Vorausschauende Planung ist sinnvoll.

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Erben und vererben in binationalen Ehen und Familien

In der multikulturellen Gesellschaft sind binationale Ehen normal und alltäglich. Was aber im täglichen Leben einfach ist und oft nach den Landessitten des Landes in dem man lebt abläuft, ist in Fragen des Erbrechtes komplizierter.

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Adoption - Erbrecht und Unterhalt

Der Adoptierte hat heute gegenüber seinen Adoptiveltern die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte wie ein leibliches Kind. Umgekehrt haben diese die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber ihrem adoptierten Kind. Der Adoptierte hat gegenüber seinen leiblichen Eltern keinerlei Erb- und Pflichtteilsrechte, diese haben umgekehrt ebenso keine Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber dem adoptierten Kind.

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Regenbogenfamilien und Erbrecht

Das Erbrecht für Kinder aus einer Regenbogenfamilie ist relativ kompliziert. Wie erben die Kinder und in welcher Höhe? Gibt es Bevorzugungen nach ihrer Herkunft und welche Rolle spielt eine Adoption und warum sollte ein Testament besonders gestaltet werden....

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Brexit – und die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Für Briten, die nicht in Deutschland leben, bedeutet der Brexit, dass ihnen für ihr in Deutschland belegenes Inlandsvermögen die Option zur unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht mit den dabei verbundenen Vorteilen nicht mehr zusteht. Für in Deutschland lebende Briten und Deutsche mit Vermögen in Großbritannien bedeutet dies, dass sie für ihr in Großbritannien belegenes Vermögen nach dem Brexit die deutschen Steuerbefreiungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Eine vorzeitige Übertragung – solange Großbritannien noch in der EU ist – kann daher sinnvoll sein.

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Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt neue Regelungen für Betriebsvermögen. Privatvermögen sind nicht betroffen. Bei Immobilien ist die Besteuerungsgrundlage deren Verkehrswert. Für Vermögen bis zur Höhe des Freibetrages - 500.000 € bei Ehegatten - braucht keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag fällt alle 10 Jahre neu an.

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Die neue Erbschaftssteuer für den Mittelständler

Firmenerben müssen den ererbten Betrieb fünf Jahre weiterführen. Dann wird der Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Verstößt ein Firmenerbe innerhalb von 5 Jahren gegen die Behaltensregelung - stellt er seinen Betrieb ein oder veräußert er ihn - muss er die Steuer anteilig nachzahlen.

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Patientenverfügung / Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht.

Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

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Auslandserbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung

Mit der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung ist (fast) nichts mehr so wie früher. Die neue EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) will die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle vereinfachen. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Damit fallen alte bzw. nationale Regelungen fort.

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Impressum

Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger,
Fachanwältin für Erbrecht
Bachweg 55
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Telefon: 06722-7508207
Fax: 06722-7508208

Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Als Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt/ Main zuständig. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde ihr in Deutschland verliehen. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, die über www.brak.de und/oder www.dav.de zugänglich sind: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO).

St.-Nr.: 221/231/81380

e-mail: mail@kanzlei-brauck-hunger.de

Es wird darauf hingewiesen, daß eine Online-Rechtsberatung nicht erfolgt.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/