Rechtsanwältin
Sprechzeiten:
Montag – Freitag: 09- 12 Uhr
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Freihofstr. 6
73730 Esslingen
Tel: 0711 - 9308110
Fax: 0711- 368438
Webauftritt:
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zum Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.
Fachlich versiert und kompetent bei geschlossenen und offenen Fonds
Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist die Vertretung geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen im Grauen Kapitalmarkt. Egal, ob Sie geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Solarfonds, Patentfonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, Infrastrukturfonds oder Waldfonds gezeichnet haben, die kurz vor dem Totalverlust stehen: Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Emissionshäuser, Treuhänder und Fondsinitiatoren. Dabei vertreten wir sowohl Einzelfälle als auch Fälle im Verbund. In vielen Fonds betreuen wir schlagkräftige Anlegergemeinschaften, begleiten diese bei wichtigen Entscheidungen und nehmen an Gesellschafterversammlungen teil. Außerdem werden unsere Mandanten rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über die Ergebnisse von Musterprozessen informiert oder haben die Möglichkeit sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen und profitieren so von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken.
Bei Abwehr von rückgeforderten Ausschüttungen erfolgreich
Notleidende Fonds versuchen häufig im Zuge von Sanierungen von Gesellschaftern Nachschüsse zu fordern oder Gesellschafter werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Viele Zahlungsaufforderungen können wir erfolgreich abwehren, da der Bundesgerichtshof für einige Fallkonstellationen ganz klar über die Unrechtmäßigkeit dieser Rückforderung von Ausschüttungen entschieden hat.
Ihr Partner bei Fragen zu Widerrufsmöglichkeiten von Immobiliendarlehen oder Kündigung von Bausparverträgen
Auch die Zeichner offener Immobilienfonds finden in uns einen leistungsstarken und erfolgreichen Partner bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Daneben beraten wir kompetent und umfassend Erwerber von Schrottimmobilien in Bezug auf deren rechtlichen Möglichkeiten. Ein weiterer Fokus unseres Aufgabenfeldes umfasst das Wertpapierrecht und das Bankrecht. Auch bei Fragen zu den Widerrufsmöglichkeiten eines Immobiliendarlehens oder der Kündigung eines Bausparvertrages stehen wir Ihnen auch hier als erfahrener Ansprechpartner zur Seite.
Unsere Aufgabe und Ziel ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.
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Partnerschaftsgesellschaft mbB
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
Tel.: (0711) 9 30 81 10
Fax: (0711) 36 84 38
Email: info@akh-h.de
USt-IdNr. DE 180225879
Die Partnergesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister Amtsgericht Stuttgart Nr. 210018
Partner (auch verantwortlich für den Inhalt):
Rechtsanwalt Georgios Aslanidis
Rechtsanwalt Christopher Kress
Rechtsanwältin Andrea Häcker-Hollmann
Die Anwälte der Kanzlei sind zugelassen als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
info@rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Berufsrechtliche Regelungen (Angaben nach § 5 TMG):
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer im PDF-Format.
Grundlegende Informationen zu den Anwaltsgebühren finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftpflicht beträgt EUR 2.500.000,00 für jeden Versicherungsfall. Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a BRAO.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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