Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851 - 988400
Fax: 0851 - 9884029
Webauftritt: www.rechtsanwalt-thieler.de
Gebiete: Handels- und Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Verbraucherrecht
Sprechzeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität in Passau und anschließendem Referendariat in Deggendorf begründete Frau RAin Wittmann mit Herrn Prof. Dr. Volker Thieler aus München die Partnerschaftsgesellschaft *Prof. Dr. Thieler*Huber*Heike*Wittmann in Rathsmannsdorf.
Die Kanzlei ließ sich Anfang 2003 sodann in Passau nieder.
Die Kanzlei ist seit nunmehr mehr als zehn Jahren auf das Spezialgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert. Frau RAin Wittmann absolvierte in 2008 den fachspezifischen Lehrgang zum Fachanwalt für „Bank- und Kapitalmarktrecht“ mit Erfolg und wartet derzeit auf ihre Zulassung zur Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Frau RAin Wittmann ist zudem Vorstand des Schutzvereins der Bankkunden e.V., welcher gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler im April 2008 gegründet wurde und welcher seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden sieht, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt der Schutzverein der Bankkunden e.V. alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Der Schutzverein der Bankkunden e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Schutzverein der Bankkunden e.V. insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei sich der Verein als unabhängiges Sprachrohr der Anleger versteht und deren Interessen vertritt.
Hierzu arbeitet der Schutzverein der Bankkunden e.V. nicht nur mit der amerikanischen Shareholder Foundation Inc, einer Kapitalanlegerschutzorganisation aus den USA zusammen, sondern auch mit Vertrauensanwälten aus ganz Deutschland, welche ebenfalls ihren Interessenschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht sehen.
Die Rechtsanwaltskanzlei firmiert zwischenzeitlich als Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Prof. Dr. Thieler & Wittmann mit Zweigstelle in Plauen, welche von Herrn RA Andreas Möckel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, geführt wird.
Interessenschwerpunkte
Der Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt von Frau RAin Wittmann liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Durch ihre jahrelange Erfahrung als Anwältin auf Anlegerseite kann sie geschädigten Kapitalanlegern auch rechtliche Wege aufzeigen, sich beispielsweise aktiv gegen eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen oder Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Kainzenweg 1
94036 Passau
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Handels- und Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Verbraucherrecht
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Impressum
Prof. Dr. Thieler & Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kainzenweg 1
94036 Passau
Telefon: 0851 - 988400
Telefax: 0851 - 9884029
Mail: prof.dr.thieler-wittmann@t-online.de
Vertretungsberechtigt (e):
Oliver Thieler LL.M.
Amtsgericht Augsburg, HRB 21486
UST-ID: DE 245866611
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Bettina Wittmann lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Bettina Wittmann ist:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München
Telefon: 089/532944-0
Telefax: 089/532944-28
E-Mail: info@rak-muenchen.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wer ein Nachrangdarlehen gewährt, sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen zuvor im Klaren sein. Denn es stellt eine unternehmerische Beteiligung im weiteren Sinne mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten des Unternehmens her und schließt so auch den möglichen Totalverlust des eingesetzten Geldes ein.
Spätestens nachdem betroffene Anleger vom Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg – Insolvenzgericht – um die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Vereinigung mit der Bezeichnung „Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft“ Kenntnis erlangt haben, dürften sie die Sinnhaftigkeit der seinerzeit erfolgten Anlageberatung für Partiarische Darlehen in Frage gestellt haben.
Nachrangdarlehen werden oft gegenüber Anlegern zur Zeichnung beworben, ohne dass die agierenden Berater auch nur mit einem Wort unmissverständlich den Anleger auf das auch bestehende Totalausfallrisiko hingewiesen haben.
Anleger des Schiffsfonds, die sich nicht mit den ausgefallenen Ausschüttungen und der Aussicht auf wenig Besserung abfinden möchten, müssen erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachsen fanden durch Überprüfung von rund 10.000 Kreditverträgen heraus, dass die große Mehrheit der nach dem 01.11.2002 abgeschlossenen Kredit- und Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.
Für zehntausende Anleger offener Immobilienfonds endet das Investment mit einer schlechten Nachricht: Ihr Fonds wird aufgelöst.
Neue Chancen für geschädigte Anleger durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Schrottimmobilien.
Prüfung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen für offene Immobilienfonds.
Schadensersatz für einen geschädigten Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung durch eine Bank.
Keine Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters über erhaltene Provisionen.
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