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EuGH-Vorlage zur steuerfreien Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Der EuGH muss klären, ob die Vermietung von Betriebsvorrichtungen auch dann steuerpflichtig ist, wenn es sich um eine Nebenleistung zu der steuerfreien Vermietung eines Gebäudes handelt.

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL

- nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch

- die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. L MwStSystRL steuerfrei ist?

Normen:

UStG § 4 Nr. 12 Satz 2

MwStSystRL Art. 135 Abs. 2 Buchst. C

Der EuGH muss klären, ob die Vermietung von Betriebsvorrichtungen auch dann steuerpflichtig ist, wenn es sich um eine Nebenleistung zu der steuerfreien Vermietung eines Gebäudes handelt.

EuGH-Az: C-516/21

Quelle:

Bundesfinanzhof | Beschluss vom 26.05.2021 | Aktenzeichen: V R 22/20

Vorinstanz:

FG Niedersachsen | Urteil vom 11.06.2020 | Aktenzeichen: 11 K 24/19


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