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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Nutzung der Wohnung eines Angehörigen

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses seiner Mutter lebt und die Aufwendungen für eine Dachsanierung bezahlt. Das gilt unabhängig davon, ob die Wohnungsüberlassung durch Angehörige im Rahmen eines Mietverhältnisses oder unentgeltlich erfolgt ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 23/21

Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2022

EStG § 35a

Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG?

Quelle:

Sächsisches Finanzgericht | Urteil vom 16.12.2020 | Aktenzeichen: 2 K 157/20


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