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Fahrtenbuch für Privatnutzung eines Dienstwagens

Schätzung von einzelnen, nicht belegten Kfz-Kosten bei der Fahrtenbuch-Methode für Privatnutzung eines Dienstwagens

Im Rahmen der Fahrtenbuch-Methode dürfen einzelne, nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden. Es ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens nicht zwingend nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.

Hinweis: Das FG München hat eine Schätzung der Kraftstoffkosten zugelassen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: VI R 44/20.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 44/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

EStG § 8 Abs 2 S 4 ; EStG § 8 Abs 2 S 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2

Dürfen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 16.10.2020 (8 K 611/19)

Quelle:

Finanzgericht München | Urteil vom 16.10.2020 | Aktenzeichen: 8 K 611/19


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