Geschäftsveräußerung bei untervermietetem Grundstück
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks
Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet.
Normen:
UStG § 1 Abs 1a, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst a, UStG § 9 Abs 1, UStG § 13b Abs 2 Nr 3, UStG § 13b Abs 5 S 1 HaLbs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 4 S 1, UStG § 15a Abs 1, UStG § 15a Abs 5, UStG § 15a Abs 10
EGRL 112/2006 Art 19
EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8
UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.03.2019 - 2 K 2167/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Quelle:
Bundesfinanzhof | Urteil vom 24.02.2021 | Aktenzeichen XI R 8/19
Vorinstanz:
FG Berlin-Brandenburg | Urteil vom 27.03.2019 | Aktenzeichen 2 K 2167/17
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