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Geschäftsveräußerung bei untervermietetem Grundstück

Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und teilweise untervermieteten Grundstücks

Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet.

Normen:

UStG § 1 Abs 1a, UStG § 2 Abs 1 S 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst a, UStG § 9 Abs 1, UStG § 13b Abs 2 Nr 3, UStG § 13b Abs 5 S 1 HaLbs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 4 S 1, UStG § 15a Abs 1, UStG § 15a Abs 5, UStG § 15a Abs 10

EGRL 112/2006 Art 19

EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8

UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.03.2019 - 2 K 2167/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Urteil vom 24.02.2021 | Aktenzeichen XI R 8/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg | Urteil vom 27.03.2019 | Aktenzeichen 2 K 2167/17


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