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Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz ist nur mit gesicherter Verbindung zulässig.

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz nach § 91a Abs. 1 FGO setzt voraus, dass zu von außerhalb zugeschalteten Teilnehmern eine gesicherte Ton- und Bildverbindung aufgebaut werden kann, die die Teilnahme von Dritten außerhalb des Sitzungsraums verhindert.

FGO § 91a Abs. 1

Quelle:

Bundesfinanzhof | Beschluss vom 12.05.2021 | Aktenzeichen: IV R 31/18

Vorinstanz:

FG Münster | Urteil vom 20.07.2018 | Aktenzeichen: 4 K 493/17 G


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