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Container als Gebäude

Zur temporären Nutzung aufgestellte Container sind bewertungsrechtlich kein Gebäude

Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen.

Normen:

BewG § 68 Abs. 1 Nr. 1, § 70 Abs. 3

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2017 - 3 K 95/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2017 - 3 K 95/15, soweit das Finanzgericht die Klage abgewiesen hat, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18.02.2015 sowie der Bescheid des Beklagten über den Einheitswert -- Nachfeststellung -- auf den 01.01.2013 vom 11.09.2014 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Urteil vom 22.07.2020 | Aktenzeichen: II R 37/17

Vorinstanz:

FG Hamburg | Urteil vom 28.04.2017 | Aktenzeichen: 3 K 95/15


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