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Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

Die Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung enes Grundbeitzwerts besteht -auch bei Zweifeln- bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens

An der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts keine ernstlichen Zweifel, selbst wenn bereits vorher schlüssige Erwägungen, die für einen niedrigeren gemeinen Wert sprechen, vorgebracht wurden.

FGO § 69 Abs 1 , FGO § 69 Abs 3 , BewG § 198 , AO § 240 Abs 1 S 4 , GrEStG § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 , BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1 , FGO § 69 Abs 2, BBauG § 196 , BewG § 179

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanz¬gerichts vom 13.12.2018 11 K 155/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Beschluss vom 12.01.2021 | Aktenzeichen: II B 61/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg | Urteil vom 24.06.2019 | Aktenzeichen: 3 V 3049/19


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