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Wie behandelt das Finanzamt ein Ferienhaus?

Ein Ferienhaus auch ohne Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss oder eigenen Briefkasten gilt im Sinne der Grundsteuer als Wohnung.

1. Ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, in dem sich Nutzer lediglich vorübergehend zu Erholungszwecken aufhalten, kann eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG sein. Der Wohnungsbegriff setzt nicht voraus, dass die Räume zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind oder dauernd genutzt werden.

2. Eine Wohnung kann auch dann vorliegen, wenn sie weder über Anschlüsse für Telefon, Internet und Fernsehen noch über einen Briefkasten verfügt. Diese Ausstattungsmerkmale gehören nicht zu den für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Einrichtungen.

BewG § 19 Abs 4 , BewG § 27 , GrStG § 5 Abs 2

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.07.2018 - 3 K 233/18 EW wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Urteil vom 26.08.2020 | Aktenzeichen: II R 39/18


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