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Anschaffungskosten von Stückaktien

Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien

Identifiziert der Steuerpflichtige bei der Veräußerung die zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbenen Stückaktien, sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der veräußerten Stückaktien maßgebend.

EStG § 17 Abs 1 , EStG § 17 Abs 2 , HGB § 255 Abs 1 , BGB § 133 , BGB § 157 , EStG VZ 2013

Tenor:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19.02.2019 - 11 K 1800/16 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17.05.2016 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG in Höhe von 0 € auf 154.000 € festgesetzt wird.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.02.2020, Aktenzeichen: IX R 18/19


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