Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Kursverluste im Steuerrecht

Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen sind auch bei einer Umschuldung keine Werbungskosten

Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 12.03.2019 Aktenzeichen: IX R 36/17

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1


AdvoGarant Artikelsuche

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.