Einkommensteuerschulden in der Insolvenz
Keine Erfassung von Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten durch Insolvenzplan
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 23.10.2018 Aktenzeichen: VII R 13/17
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