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Einkommensteuerschulden in der Insolvenz

Keine Erfassung von Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten durch Insolvenzplan

Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 23.10.2018 Aktenzeichen: VII R 13/17


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