Grunderwerbssteuer
Einbeziehung der Instandhaltungsrücklage in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern.
Quelle:
Finanzgericht Köln Art des Dokuments: Urteil Datum: 17.10.2017 Aktenzeichen: 5 K 2297/16
Hinweis: Nach der bisherigen Sichtweise des BFH (Az: II R 27/14) ist nur bei einer Zwangsversteigerung die anteilige Instandhaltungsrücklage einzubeziehen.
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