KFZ-Nutzung eines Firmenwagens
Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt
Kurzkommentar:
Auch wenn die Anwendung der 1 % Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 % Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.
Normen: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 15.05.2018 Aktenzeichen: X R 28/15
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