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Steuerliche Behandlung von Einkommen in der Entwicklungshilfe

Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist.

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 28.03.2018 Aktenzeichen: I R 42/16


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