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Vertrauensschutz

Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung der zuständigen Gemeinde bei Sonderabschreibung

Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das Finanzamt diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nichtig und deshalb unwirksam.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 17.04.2018 Aktenzeichen: IX R 27/17


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