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Aufwendungen eines Übungsleiters

Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters

Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.


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