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Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid einer Besteuerungsgrundlage

1. Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwerde (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird.

2. Eine Erwerbergruppe (§ 8c Abs. 1 Satz 3 KStG) im Hinblick auf einen schädlichen Beteiligungserwerb i.S. des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG liegt nur dann vor, wenn mehrere Erwerber bei dem (auch mittelbaren) Erwerb von Anteilen an der Verlustgesellschaft zusammenwirken und sie auf der Grundlage einer im Erwerbszeitpunkt bestehenden Absprache im Anschluss an den Erwerb einen beherrschenden Einfluss in dieser Gesellschaft ausüben können. Die Möglichkeit des Beherrschens genügt nicht. Die Feststellungs- und Beweislast trägt die Finanzbehörde. 

KStG § 8c Abs. 1 Satz 2, 3 

EStG § 10d Abs. 4 Satz 1, 4 

GewStG § 10a Satz 6, 10, § 35b Abs. 2 Satz 2 

FGO § 40 Abs. 2

Quelle:

Bundesfinanzhof UrteilDatum:22.11.2016Aktenzeichen:I R 30/15

Vorinstanz:

FG Niedersachsen UrteilDatum:26.02.2015Aktenzeichen:6 K 424/13


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