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Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG

Die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, ist unionsrechtskonform.

Normen: 

UStG § 4 Nr. 16 Buchst. h 

MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Quelle:

Bundesfinanzhof UrteilDatum:09.03.2017Aktenzeichen:V R 39/16

Vorinstanz:

FG Niedersachsen UrteilDatum:15.06.2016Aktenzeichen:5 K 86/15


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