Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Ausweis der Umsatzsteuer
Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück.
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück.
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
UStG § 14c Abs. 2
Quelle:
Bundesfinanzhof Urteil Datum: 08.11.2016 Aktenzeichen: VII R 34/15
Vorinstanz:
FG Hamburg Urteil Datum: 25.11.2015 Aktenzeichen: 6 K 167/15
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