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Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Werbungskosten

Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar.

Quelle:

Bundesfinanzhof  Urteil Datum: 19.10.2016 Aktenzeichen: VI R 22/15

Vorinstanz:

FG Sachsen  Urteil Datum: 11.11.2014 Aktenzeichen: 6 K 1543/13


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