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Unberechtigter Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung

Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung

Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.

Norm: UStG § 14c Abs. 2

Quelle:

Bundesfinanzhof Urteil Datum: 21.09.2016 Aktenzeichen: XI R 4/15

Vorinstanz:

FG Thüringen Urteil Datum: 18.12.2014 Aktenzeichen: 1 K 183/12


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