Unberechtigter Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung
Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung
Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.
Norm: UStG § 14c Abs. 2
Quelle:
Bundesfinanzhof Urteil Datum: 21.09.2016 Aktenzeichen: XI R 4/15
Vorinstanz:
FG Thüringen Urteil Datum: 18.12.2014 Aktenzeichen: 1 K 183/12
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