Bruse & Jacob Rechtsanwälte
Thomaskirchhof 11
04109
Leipzig
Tel: 0341 – 2 310 310
Fax: 0341 – 2 310 31 11
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www.bruse-jacob.deFachgebiete
- Arbeitsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Ehevertragsrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Steuerstrafrecht
- Testamentsgestaltung
- Unterhaltsrecht
- Vertragsrecht
Sprechzeiten
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.-
Rechtsanwalt Andreas Bruse
Thomaskirchhof 11
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Gebiete:
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Kündigungsschutzrecht, Steuerstrafrecht, Vertragsrecht
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Rechtsanwältin Susanne Jacob
Fachanwältin für FamilienrechtThomaskirchhof 11
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Ehe- und Familienrecht, Ehevertragsrecht, Erbrecht, Testamentsgestaltung, Unterhaltsrecht
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Impressum
Bruse & Jacob Rechtsanwälte
Thomaskirchhof 11
04109 Leipzig
Telefon: 0341 – 2 310 310
Telefax: 0341 – 2 310 31 11
Mail: info@bruse-jacob.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Andreas Bruse
Rechtsanwalt Susanne Jacob
Rechtsanwälte
Die Berufsbezeichnung für den / die genannte (n) Rechtsanwalt / Rechtsanwälte wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für den / die genannte (n) Rechtsanwalt / Rechtsanwälte ist:
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Telefon: 0351/318590
Telefax: 0351/3360899
E-Mail: info@rak-sachsen.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Die Corona-Krise hat keinen Einfluss auf vertragliche, wie aber auch gesetzliche Regelungen in Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Insbesondere bleiben die Schutznormen aus dem BGB, dem Kündigungsschutzgesetz und allen weiteren Schutznormen aus dem Arbeitsrecht unangetastet.
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