Ostpromenade 1
52525
Heinsberg
Tel: 02452 - 976090
Fax: 02452 - 909056
Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher zählt zu den Topanwälten für Erbrecht in Deutschland (Focus 2013, 2014 und 2015). Er ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschuss für den Fachanwalt für Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln.
Zudem ist er Vorsitzender des Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten, einem Netzwerk von Fachanwälten für Erbrecht, die ihr besonderes Augenmerk - teilweise ausschließlich - dem Erbrecht widmen. Durch den regen Austausch dieser Anwälte über aktuelle Fragen und Fälle des Erbrechts stehen auch die jeweiligen Spezialkenntnisse und Erfahrungen des einzelnen Kollegen zu den Problemen des Erbrechts allen beteiligten Anwälten - unter ihnen eben Rechtsanwalt Jülicher - und damit auch den jeweiligen Mandanten zur Verfügung.
Weiterhin ist Rechtsanwalt Jülicher Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht deutschen Anwaltsverein für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Er gehört auch zum Autorenpool der Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR) und veröffentlich regelmäßig.
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Gebiete:
Erbrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Mediation
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Impressum
Anwaltskanzlei Jülicher
Ostpromenade 1
52525 Heinsberg
Telefon: 02452 - 976090
Telefax: 02452 - 909056
Mail: juelicher@anwalt-heinsberg.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Hans-Oskar Jülicher lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher ist:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: 0221/973010-0
Telefax: 0221/973010-50
E-Mail: kontakt@rak-koeln.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Eine Vorsorgevollmacht sollte heute jeder haben. Allerdings muss diese korrekt abgefasst werden und beglaubigt sein. Eine Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Ebenso natürlich ein Notar.
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Abendsprechstunde |
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Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel |
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Aufzug vorhanden / ebenerdig |
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Elektronische Akte |
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Hausbesuche |
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Rollstuhlgerecht |
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