Special - Immobilien & Steuern

Special

Der Erwerb, Besitz und Verkauf von Immobilien unterliegt der Steuer.

Es gibt natürlich verschiedene Steuerarten, die dann jeweils zum Zuge kommen. Für selbst genutzte Objekte gibt es kaum Möglichkeiten, die Steuer zu verringern. Bei Vermietung und Verpachtung sieht das schon anders aus.


Allgemein

  • Behindertengerechte Ausgestaltung
  • Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen.

  • Einheitsbewertung
  • Bundesfinanzhof (BFH) hält eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich.

  • Einkunftserzielungsabsicht
  • Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

  • Ertragsanteil
  • Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau gegen eine Veräußerungsrente.

  • Handwerkerleistungen
  • Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden.

  • Sanierungsverpflichtungen
  • Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von schadstoffbelasteten Grundstücken

  • Umsatzschlüssel
  • Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden von einem Flächenschlüssel statt von einem Umsatzschlüssel abhängig gemacht werden?

  • Veräußerungsfrist
  • Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre.

  • Veräußerungsfrist II
  • Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften ist teilweise verfassungswidrig.

  • Zwischenschaltung
  • Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH ist grundsätzlich nicht missbräuchlich.