OVG: Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden

Mitglieder von Al-Qaida dürfen aus Deutschland ausgewiesen werden, weil es sich hierbei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt.

Der Kläger, der bis 31. März 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafgerichtlich verurteilt. Das Strafverfahren ist hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Strafe noch nicht rechts­kräftig abgeschlossen. Im Juni 2010 wies die beklagte Stadt den Kläger aus. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg.

Der Kläger habe bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens ausgewie­sen werden dürfen, weil er Mitglied von Al-Qaida sei. In den Jahren 2000 und 2001 habe er in einem Trainingslager in Afghanistan eine terroristische Ausbildung erhalten und betrachte seitdem den gewaltsamen Jihad gegen die „Ungläubigen“ als seine Pflicht. Zudem habe er nach seiner Rückkehr in Deutschland umfangreiche Rekrutie­rung- und Beschaffungsmaßnahmen für Al-Qaida entfaltet.

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 2012 - Aktenzeichen: 7 A 10303/12.OVG

Stand: 03.07.2012