anwaltsbüro47 - Rupp, Zipp, Meyer, Wank - Rechtsanwälte

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Alexander Meyer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete:
Gewerblicher Rechtsschutz, Lizenzrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbs- und Werberecht
Meyer


Publikationen:

Gesellschaftsrecht
Markenware
Zivilrecht
Fotos
Zivilrecht
Fotos II

Infotext

Über weitere besondere Kenntnisse verfügt RA Meyer in folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht
Kapitalanlagerecht
IT- und Telekommunikationsrecht

RA Meyer ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war zunächst in einem großen juristischen Fachverlag und später bei einem börsennotierten IT-Unternhmen als Justitiar tätig. Seit 2002 ist RA Meyer als Rechtsanwalt und Partner unserer Sozietät mit Spezialisierung auf die oben genannten Bereiche tätig.

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen ist RA Meyer berechtigt, den Titel “Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz” zu führen. Die Bereiche Marken- Wettbewerbs- und Urheberrecht bilden im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes die Tätigkeitsschwerpunkte, wobei auch die Randbereiche Musik- und Fotorecht ein besonderes Interessengebiet von RA Meyer bilden (Näheres dazu auch unter www.musikrechtsspezialist.de und unter www.bildrechtskanzlei.de).

Neben dem gewerblichen Rechtsschutz bilden das Kapitalanlagerecht und das Arbeitsrecht die bevorzugten Fachgebiete von RA Meyer.

Im Arbeitsrecht ist dabei sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerperspektive vertraut. Als besonderer Schwerpunkt hat sich inzwischen der Bereich “Mobbing” unter besonderer Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) herausgebildet.

Selbstverständlich werden auch die Themen Kündigungsschutz, Arbeit mit dem Betriebsrat, Arbeitsvertragliche Fragen und alle sonstigen arbeitsrechtlichen Bereiche fachkundig betreut.

Im Kapitalanlagerecht hat sich RA Meyer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger spezialisiert. Insbesondere bei fehlerhaften Anlageberatungen, Anlagebetrug, Gebührenreiterei (Churning) und ähnlichen Konstellationen verfügt RA Meyer über umfangreiches Fach- und Hintergrundwissen.

Gemeinsam mit den Partnern der Sozietät, RA Martin Rupp, RA Stefan Zipp und RAin Agata Joanna Wank, können auch folgende Rechtsgebiete durch ausgewiesene Spezialisten abgedeckt werden:

  • Gesellschaftsrecht
  • Handels- und Wirtschaftsrecht
  • Erbrecht und Unternehmensnachfolge
  • Familienrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

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