Wittmann - Dr. Gleumes Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei

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www.wittmann-drgleumes.de


Dr.  Thomas Gleumes

Rechtsanwalt

Dipl. Finanzwirt (FH)

Rechtsgebiete:
Erbrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Unternehmensnachfolgerecht
Gleumes


Infotext

Mandatsbearbeitung auch im

  • gesamten Steuerrecht,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Internetrecht.

Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Zur Person:

Rechtsanwalt Dr. Thomas R. Gleumes ist Partner der Sozietät Wittmann ▪ Dr. Gleumes. Die Schwerpunkte der Sozietät bilden das Erb- und Steuerrecht. Herr Dr. Gleumes hat sich auf Erbrechtsberatungen und auf Regelungen von Vermögensnachfolgen zu Lebzeiten spezialisiert. Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuerfragen werden von ihm als Diplom Finanzwirt (FH) bei der Vertragsgestaltung erörtert und berücksichtigt. Er erstellt auch Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen in steuerberatender Tätigkeit. Im Vorberuf war Herr Dr. Gleumes im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Die Promotion erfolgte über ein erb- und steuerliches Thema. Herr Dr. Gleumes ist Teilhaber einer Steuerfachschule und doziert bundesweit vornehmlich im Bereich der Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht sowie der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung. Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. hat ihm die Bezeichnung <“Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)” verliehen. Herr Dr. Gleumes hat im Jahr 2005 erfolgreich den Lehrgang Fachanwalt für Erbrecht absolviert und gehört der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. an. Dort wird er auch als Berater für Unternehmensnachfolge geführt.

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