Steuerberater Herbert März

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Dipl.-Kfm.  Herbert März

Steuerberater

Steuergebiete:
Bauunternehmen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Immobilienbesteuerung, Kleinbetriebe, Steuergestaltung, Unternehmensberatung, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf, Ärzte/Apotheken
Sprachen:
Englisch, Kroatisch


Infotext

Beratungsphilosophie

Die notwendige Grundlage jeder fundierten Beratung ist die gute Fallkenntnis. Ausgehend von dieser Erkenntnis, strebe ich prinzipiell Mandate ,,vom Beleg bis zum Steuerbescheid" an. In diesem Routinebereich erledigen meine Mitarbeiter und ich auf DATEV-Basis Finanzbuchhaltungen und Lohnbuchhaltungen, erstellen Jahresabschlüsse oder Überschussrechnungen und die Steuererklärungen, prüfen die ergehenden Bescheide, stellen alle notwendigen Anträge, legen notfalls Einsprüche ein und gehen in Einzelfällen zum zuständigen Finanzgericht. In der Regel erhalten wir Zustellungsvollmachten. In Einzelfällen übernehmen wir auch den steuerlichen Zahlungsverkehr.

Auf der Grundlage der so gewonnenen Fallkenntnisse bei mittelständischen Unternehmungen und Familien weisen wir unsere Mandanten auf Verbesserungsmöglichkeiten hin, die ,,vor dem Bilanzstichtag" zu ergreifen sind: Vertragswesen, Unternehmensform, Erbregelungen, Vermögensverwaltung, Immobilienwirtschaft, Unternehmens- und Grundstücksbewertung.

Schwerpunkte der Gestaltungsberatung, auf die es ankommt

a) Immobilienwirtschaft: Kauf, Finanzierung, Bewertung, Verwaltung, due diligence,Verkauf,        Besteuerung (gewerblicher Grundstückshandel, Spekulationsgewinne, Grunderwerbsteuer),

b) Optimierung Vertragsgestaltungen: Gesellschaftsverträge (GmbH, GmbH & Co. KG, typische und atypische stille Gesellschaft, partiarische Darlehensverträge),

c) Übernahme von Treuhandschaften,

d) lnteressenvertretungen über Beirats- und Aufsichtsratsmandate,

e) Gutachtertätigkeit: insbesondere zu den Steuerwirkungen alternativer Unternehmensformen, alternativer Grundstücknutzung (Eigentum oder Miete), alternativer Erbregelungen, und Scheidungsfolgeregelungen sowie auf den Gebieten des Steuerstrafrechts (Thema Selbstanzeige) und der Sanierung notleidender Unternehmungen.

Interdisziplinärer Ansatz

Durch langjährig bewährte Kooperation mit Wirtschaftsanwälten, Notariaten, Architekten, Banken und Versicherungsfachleuten gewährleisten wir die Beachtung aller mit der Steuerberatung verzahnten Aspekte anderer Disziplinen.

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Kontakt

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