Dipl.-Ing. (FH), Dipl.– SV (BWA) Reinhard Klinkmüller
Sachverständiger
- Sachgebiete:
- Abrechnung, Bauabnahme, Baupreise, Bauwesen, Bauüberwachung, Beweissicherung, Bewertung Denkmalgeschützer Gebäude, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäudeenergieberatung, Grundstückswertermittlung, Wertermittlung Immobilien (steuerlich), Wertgutachten
- Bürozeiten:
- Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
AdvoGarant Sachverständigen-Ruf:
Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)
- Sachverständigenbüro Klinkmüller
-
Ziegelstraße 4
76751 Jockgrim - Telefax:
- 07271 - 5345
- Homepage:
- www.klinkmueller.info
Publikationen:
- Immobilienrecht
- Bauberater
Infotext
Firmenbeschreibung
Dank über 30-jähriger Berufserfahrung, permanenter Qualifikation und hohem Querschnittswissen werden Sie kompetent und unabhängig beraten; frei von Lobbys, Handwerkszünften, Lieferanten und Herstellern, fair, kompetent und vertrauensvoll.
Qualifikationen und Verbände
- Dipl.-Ing. (FH) Hochbau
- Diplom-Sachverständiger (BWA) für Baupreise, Abrechnung und Bauablaufstörungen
- Bauherrenberater beim VERBAND PRIVATER BAUHERREN e.V.
- Energiemanager bei der Energieagentur Speyer-Neustadt / Südpfalz
- Energieberater BAFA
- Geprüftes Mitglied im BDSF
Schwerpunkte
- Bauherrenberatung bei Neubau/Sanierung/Kauf von Haus/Wohnung/Grundstück
- Verkehrswertermittlung von Immobilien bei Kauf/Verkauf/ Erbangelegenheiten/Zugewinnverfahren(Scheidung)
- Beweissicherungsgutachten für Gerichte/Private vor/bei/nach Baumaßnahmen
- Gutachterliche Stellungnahmen, Schiedsgutachten
- Energieberatung für Neubau/Umbau/Sanierung (Vor-Ort-Beratung mit BAFA-Förderung)
- Energieausweise nach dem Bedarfsverfahren
- Nachtragsmanagement bei Nachträgen, Nachforderungen, unklaren Abrechnungen - auch bei Änderungen der Baubedingungen (Ablauf, Termine, Umstände)
- Wohnflächenermittlungen nach WoFlV (II. BV) für Kauf/Verkauf/Nebenkostenabrechnung
- Gewerbeflächenermittlungen nach MF-G (früher Gif-B und Gif-H) für Kauf/Verkauf/Nebenkostenabrechnung
Kurzer Ratgeber für Kauf, Neubau und Sanierung von Immobilien:
Der Hausbauvertrag ist nach dem Ehevertrag in der Regel der wichtigste Vertrag der Bauherrschaft. Als Nichtfachmann sitzen Sie aber erfahrenen und vor allem trainierten Verkäufern gegenüber.
Die von (schlüsselfertigen) Anbietern ausgefeilten und permanent angepassten Vertragsentwürfe, Bauleistungsbeschreibungen und Verkaufsstrategien sind nicht unbedingt zum Wohle der Bauherrschaft erstellt... Lassen Sie sich nicht von Emotionen und Prospekten beeinflussen sondern lassen Sie sich individuell von einem Fachmann beraten. Pechvögel lernen uns Bausachverständige bzw. den VERBAND PRIVATER BAUHERREN e.V. zu spät kennen.
Gebrauchte und fertige neue Immobilien sind jetzt oft preiswerter zu erhalten. Hierbei ist eine gründliche Immobilienwertermittlung (in diesem Fall ohne Foto- und Textdokumentation) zur Preiskontrolle empfehlenswert.
Mindestens genauso wichtig ist, dass Ihnen ein erfahrener Fachmann beim Aufdecken von Mängeln hilft und die zu erwartenden Sanierungskosten einschätzt; auch bei fertigen Neubauten! Dazu gehört auch der energetische Soll-Ist-Vergleich. Hier bietet sich eine BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung an.
Interessenten, die dabei Geld für Sachverständige sparen, begeben sich auf dünnes Eis oder in die Abhängigkeit von Handwerkern bzw. Herstellern, verlieren Förderungen und werden nicht ganzheitlich beraten.
Im Gegenteil, dank belegter Fakten haben Sie bei der Preisverhandlung gewichtige, meist unschlagbare Argumente, die die Beraterkosten um ein Vielfaches übertreffen.
Sanierungen und Umbauten an Bestandsgebäuden müssen unbedingt die energetische Sanierung berücksichtigen. Dann fördern sich Energiesparen und Geld sparen gegenseitig; bei gleichzeitigem Komfortgewinn und Wertzuwachs der Immobilie.
Die energetische Sanierung ist in bestimmten Fällen in Verordnungen wie Energie-Einsparverordnung, Erneuerbare Energien Gesetzt, DIN 1046-6 zur Lüftung und anderen Vorschriften sogar zwingend vorgeschrieben.
Einzelmaßnahmen sind i.d. Regel nicht oder kaum förderfähig. Sie berücksichtigen keine Wärmebrücken und fördern somit leider oft nur kurzfristig einen Handwerker und mittelfristig Bauschäden bzw. Schimmelbildung.
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung, die Qualitätskontrolle der kritischen Bauabschnitte ist genauso wichtig wie die Vorbereitung. Und das bevor Mängel verdeckt werden, die sich möglicherweise erst viel zu später auswirken und sehr aufwendig oder nie korrigiert werden können. Werden dabei Mängel festgestellt, so können die Leistungen des Sachverständigen dem Verursacher in der Regel weiter berechnet werden. Später werden die Nachbesserungen kontrolliert. Die Branche spekuliert sehr oft auf Nachträge. Wenn diese vorher verhindert werden konnten, müssen Rechtmäßigkeit und Höhe kritisch anhand von Vertrag und Urkalkulation geprüft werden.
Beraterkosten werden nach Aufwand abgerechnet; im Gegenteil zu Anwaltskosten, die nach dem Streitwert festgesetzt werden. Meine Honorare werden nach JVEG oder den Honorarsätzen, die auf der Seite des VPB veröffentlicht sind vereinbart.
All die vorgenannten Probleme können aus Sicht der Bauherrschaft neudeutsch auch mittels "Learning by doing" bewältigt werden. Vor allem Käufer und Bauherren die gern hinter dem Komma sparen wachsen so schnell hinein; in die Ausgaben vor dem Komma.
Dazu auch Wilhelm Busch (1832-1908) in "Maler Klecksel" zum Preis:
Mit scharfem Blick, nach Kennerweise,
seh´ ich zuerst mal nach dem Preise.
Und bei genauerer Betrachtung,
steigt mit dem Preise auch die Achtung.
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