Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Polster
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Wolfgang Polster
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsgebiete:
- Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht (MPU, Fahrerlaubnis u.ä.)
Infotext
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Herbst 1994 gründete Herr Rechtsanwalt Wolfgang Polster im Februar 1995 seine Anwaltskanzlei.
Im Dezember 2000 wurde Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Polster von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und im Dezember 2005 der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.
Aufgrund seiner besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse ist Herr Rechtsanwalt Wolfgang Polster vorwiegend auf diesen Rechtsgebieten tätig.
Darüber hinaus betreut Herr Rechtsanwalt Wolfgang Polster sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Mandate im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Arbeitsrechts.
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