Rechtsanwalt und Notar Christoph Berke
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Christoph Berke
Notar und Rechtsanwalt
- Gebiete:
- Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrszivilrecht (Schadensersatz)
- Sprachen:
- Englisch
Publikationen:
- Familienrecht
- Scheidungsfolgen
- Familienrecht
- Scheidungsfolgen II
Infotext
Die Anwaltskanzlei Berke besteht seit ca. 15 Jahren. Von Beginn an war Rechtsanwalt Berke auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig, welches seit ca. 10 Jahren der Schwerpunkt der Tätigkeit geworden ist.
Am 11.02.2009 wurde Rechtsanwalt Berke durch den Präsidenten des Landgerichts Frankfurt zum Notar bestellt.
Im familienrechtlichen Bereich wurden eine Vielzahl von außergerichtlichen Verhandlungen und Gerichtsverfahren auf dem Gebiet des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts, des Zugewinnausgleichs, der ehelichen Vermögensauseinandersetzung und des Gewaltenschutzes geführt.
Im Bereich des Erbrechts fallen die „üblichen“ Auseinandersetzungen um Auskünfte, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen an.
Aufgrund der umfänglich erworbenen Erfahrungen ergibt sich ein hoher Grad an Erfahrung in Bezug auf die Abfassung von Eheverträgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Testamenten und Erbverträgen.
Aufgrund der Tätigkeit für die Firma „MOTOROLA“ während des Referendariats wurden „verhandlungsfeste“ Englischkenntnisse erworben.
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