Rechtsanwalt Stuttgart
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Werwigk-Hertneck Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Corinna Werwigk-Hertneck
Erbrecht, Familienrecht (international), Lebenspartnerschaftsrecht
Rechtsanwalt Henning Zander
Arbeitsrecht
Mediatorin und Rechtsanwältin Martina Girth-Ehmann
Ehe- und Familienrecht, Mediation
Rechtsanwalt Dr. Claudius Werwigk
Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, Vereins- und Verbandsrecht
Alte Poststr. 4
70173 Stuttgart
Kanzlei mit Fachanwälten für Familien-, Erb- und Arbeitsrecht.
Zudem Tätigkeitsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht und Stiftungs- und Vereinsrecht.
zur Kanzlei in: StuttgartKanzlei Gaßmann & Seidel
Rechtsanwalt Gerald Gaßmann
Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Vertragsrecht
Rotebühlplatz 20a
70173 Stuttgart
...oder warum wir besser sind
Die Anwaltskanzlei Gaßmann und Seidel wurde 1983 von den Rechtsanwälten Gerald Gaßmann und Peter Seidel gegründet.
Seither hat die Kanzlei einen stetigen Aufstieg genommen.
Die Grundlagen unserer erfolgreichen Arbeit sind:
- Optimales Know-How und maximale Effizienz durch Aufteilung in Geschäftsbereiche unter Leitung von erfahrenen Fachanwälten.
- Bei fachübergreifenden Problemen Bildung von internen Arbeitsgruppen unter Führung des Vertrauensanwalts des Mandanten.
-Bei Spezialfragen oder außerjuristischen Problemen Zugriff auf ein eingespieltes Netzwerk von kompetenten Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten bzw. Anwälte für Spezialgebiete).
-Uneingeschränkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Mandanten:
-Sachgerechte und schnelle Problemanalyse. Berücksichtigung auch außerjuristischer Aspekte (z.B. persönliche und wirtschaftliche). Verständliche und ehrliche Erläuterung der Lösungswege. Konsequente und sachliche Interessenvertretung.
-Gute Mischung aus Erfahrung und Dynamik durch intensive Nachwuchsförderung. Minimierung von Reibungsverlusten in der internen Zusammenarbeit durch eine Atmosphäre freundschaftlicher Verbundenheit, die alle Mitarbeiter einschließt.
Zur Person
Rechtsanwalt Gerald Gaßmann
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrechliche Firmenbetreuung auf dem Gebiet des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts
(Arbeitsverträge, Betriebsänderungen, Restrukturierung von Unternehmen, Outsourcing, Kündigungen, Sozialpläne) - Arbeitsrechtliche Vertretung von Führungskräften
(außergerichtlich und vor Gericht)
Berufliche Entwicklung:
- 1973 bis 77 Dozent für Arbeitsrecht
- 1977 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1982 Zulassung beim OLG Stuttgart
- 1983 Gründungspartner der Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel,
geschäftsführender Sozius - 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 1993 Aufnahme im Nachrichtenmagazin FOCUS in die Liste der "besten Arbeitsrechtler" Deutschlands
- 2004 Aufnahme im Nachrichtenmagazin FOCUS in die Liste der "150 empfohlenen Arbeitsrechtsexperten" in Deutschland
Buchveröffentlichungen:
-
Handwörterbuch des öffentlichen Dienstes – Das Personalwesen
(Mitautor und Gesamtredakteur des Lexikons) - Das Recht des Krankenpflegepersonals, Teil I: Arbeitsrecht (Mitautor des Lehrbuchs)
Selbstverständnis:
Engagierte Interessenvertretung meines Mandanten.
Berufspolitisches Engagement:
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
- Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr
- Mitinitiator von »Blickpunkt Arbeitsrecht« in Stuttgart
- (Fortbildungsinitiative für Arbeitsrichter, Rechtsanwälte und Verbandsvertreter)
Privates:
- Stuttgarter (Ost)
- Liebt und bereist regelmäßig Südamerika,
insbesondere Kolumbien Vorstand des Deutsch-Kolumbianischen Freundeskreises e.V.
So finden Sie uns:
Mit dem Auto:
Unsere Kanzlei befindet sich direkt am Rotebühlplatz im Zentrum Stuttgarts. Folgen Sie der Beschilderung Richtung Stadtmitte / Rotebühlplatz. Günstige Parkmöglichkeiten finden Sie unter anderem in der Kronprinzengarage (Zufahrt über Theodor-Heuss-Str.) oder am Treffpunkt Rotebühlplatz.
Unsere Kanzlei befindet sich über dem Restaurant "Gosch-Sylt" bzw. dem Sportgeschäft "Bergland" neben dem S-Bahn Ausgang Stadtmitte/Calwer Straße.
Mit der U-/S-Bahn:
Am einfachsten erreichen Sie uns mit der U- oder S-Bahn.
S-Bahn: Alle Linien (S1-S6). Haltestelle Stadtmitte, Ausgang Rotebühlplatz/Calwer Straße.
U-Bahn: Linien U4, U14, U2. Haltestelle Rotebühlplatz, Ausgang Rotebühlplatz/ Calwer Straße.
Gehen Sie ca. 20m in Richtung Rotebühlplatz. Unsere Kanzlei befindet sich rechter Hand über dem Restaurant "Gosch-Sylt" bzw. dem Sportgeschäft "Bergland". zur Kanzlei in: Stuttgart
Anwaltskanzlei Andreas Lutz
Rechtsanwalt Andreas Lutz
Bank- und Börsenrecht, Erbrecht, Strafrecht
Jakobstraße 20
70182 Stuttgart
Schwerpunkte der Kanzleiarbeit sind
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Computer-, EDV-, IT- und Internet-Recht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Lizenz- und Markenrecht
- Inkasso
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
- Stiftungsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Strafrecht
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Wir vertreten Kreditinstitute und Bankkunden in allen Rechtsfragen des "klassischen" Bankrechts. Die Beratung und Unterstützung umfasst neben sämtlichen Bereichen der Kreditleistung auch den Bereich des Zahlungsverkehrs.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten einschließlich der Zwangsvollstreckung in Mobiliar- und Immobiliarvermögen.
Darüber hinaus befassen wir uns mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geld- und Kapitalanlagen und übernehmen die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz.
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Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Dies können wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung.
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
- Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen.
- Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.
- Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern.
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Gesellschaftsrecht
Ob Sie die Gründung Ihres eigenen Unternehmens, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Fusion mit anderen Gesellschaften planen, wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Gesellschaftsrechts beratend zur Seite.
Zur Erarbeitung der für Sie optimalen Lösung nutzen wir die vorhandenen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihnen so den größtmöglichen Freiraum für Ihr unternehmerisches Handeln zu verschaffen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge als auch z. B. für die Beratung bei Fragen der Kapitalbeschaffung/-erhaltung, der strategischen Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, oder der Entwicklung von Konzepten für die Unternehmensnachfolge.
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Computer-, EDV-, IT- und Internet-Recht
Abstürze, Inkompatibilitäten, falsch dimensionierte Computersysteme, Produktpiraterie. Dies sind Vorwürfe, die vom User gegenüber Programmierern und Anbietern und umgekehrt nicht selten erhoben werden. Wir prüfen die Frage, ob hier ein Fall von Schlechtleistung vorliegt und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen.
Häufig stehen auch reine Rechtsfragen im Raum. Verletzt das neue Programm Marken-, Urheber- oder Patentrechte? Handelt es sich bei der installierten Software um eine Raubkopie?
Unsere Erfahrungen bei der Problemanalyse und -lösung sowohl auf dem Verhandlungsweg als auch streitig vor Gericht stehen Ihnen bei Rechtsfragen auf dem Gebiet des EDV-Rechts zur Verfügung. EDV-Recht umfasst Kauf- und Werkvertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Lizenzrecht und weitere Rechtsgebiete.
Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtgebiet dar. Neben dem Zivilrecht kommt das Urheberrecht, das Markenrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und das Telekommunikationsrecht zum tragen.
Das Internet hält viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der BGB-InfoV, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc ...
Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken oder Verleumdung und Beleidigung oder gar Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.
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Grundstücks- und Immobilienrecht
Das Grundstücksrecht bzw. das Recht der Immobilien beschäftigt sich mit Fragen des Erwerbs, des Verkaufs und des Gebrauchs von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Eng verbunden mit diesem Rechtsgebiet ist das Maklerrecht.
Sie haben als Bauträger oder Eigentümer eine Immobilie eine Wohnung oder ein Haus verkauft und der Käufer verweigert ganz oder teilweise die Kaufpreiszahlung. Wenn er unberechtigter Weise Mängel behauptet, muss schnell gehandelt werden, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.
Vielleicht haben Sie ein Haus erworben und müssen nun feststellen, dass der Keller feucht ist. Wissen Sie, wie Sie sich gegenüber dem Verkäufer nun verhalten sollen? Wir sind Ihnen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Auch prüfen wir die Berechtigung und Verpflichtung aus Makleraufträgen in Verbindung mit dem Verkauf von Immobilien (z. B. Provisionsansprüche).
Wir bieten Ihnen im Grundstücks- und Immobilienrecht eine umfassende Beratung und Prozessvertretung in allen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Immobilienwirtschaft stehen.
Wir betreuen Sie insbesondere bei allen Formen des Immobilienkaufs oder -verkaufs, gleichgültig, ob es sich um eine Einzelimmobilie oder um eine umfangreiche Immobilientransaktion handelt.
Wir gestalten und prüfen nicht nur Grundstückskaufverträge, sondern auch Bauverträge, Verträge mit Bauträgern sowie Projektentwicklungsverträge.
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Lizenz- und Markenrecht
Die Bedeutung von Marken ist in den letzten Jahren dramatisch gewachsen. Dies zeigt sich nicht nur in der ständig wachsenden Zahl von Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und Jena ebenso wie beim Europäischen Markenamt in Alicante. Auch die wachsende Verteidigungsbereitschaft von Marken und geschäftlichen Zeichen, insbesondere also Firmennamen, spiegelt dies wieder.
Um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben, so z.B. die - ggf. berechtigte! - Forderung eines Wettbewerbers, die Firmierung binnen kürzester Fristen zu ändern, ist schon bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich, die Firma mit Bedacht zu wählen und ggf. registerrechtlich durch die Eintragung einer Marke zu sichern.
Sofern man Produkte oder Dienstleistungen anbietet, empfiehlt es sich ebenso, vorab zu prüfen, ob man nicht unbeabsichtigterweise fremde Markenrechte verletzt. Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man in solchen strategischen Fragen schnell unliebsame Überraschungen. Dies zu vermeiden wollen wir helfen.
Daher übernimmt unsere Kanzlei für Sie:
- Marken- und Firmenrecherchen
- Markenanmeldung in Deutschland, und beim Euwopäischen Marken- und Patentamt in Alicante
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Inkasso
Sie überreichen uns Ihre unbeglichenen Rechnungen und die dazugehörigen Unterlagen – den Rest erledigen wir für Sie schnell und zuverlässig. Unser Service für Sie umfasst insbesondere:
- rechtliche Prüfung Ihrer Forderung
- Ermittlung des Zeitpunkts des Verjährungseintritts
- Berechnung und Geltendmachung der Ihnen zustehenden Verzugszinsen
- Verfassung eines anwaltlichen Forderungsschreibens mit letzter Zahlungsfrist
- Beantragung eines Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheids
- Geltendmachung der hier entstehenden Rechtsanwaltskosten gegenüber der Gegenseite
- Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Ermittlung eines unbekannten Aufenthaltsorts des Schuldners
- gegebenenfalls Ausformulierung und Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner
- entschlossene Betreibung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner
- Entgegennahme beigetriebener Forderungen und Weiterleitung an Sie
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Insolvenzrecht
Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer in der Krise und vertreten Sie gegenüber Gläubigern, Gerichten und Behörden sowie dem Insolvenzverwalter. Einen Schwerpunkt bildet die Begleitung bei außergerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir beraten und vertreten Gläubiger gegenüber von Insolvenz bedrohten und insolvent gewordenen Schuldnern und setzen ihre Forderung gegen diese und gegen die Insolvenzmasse durch.
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Erbrecht
Das Erbrecht gewinnt in Deutschland immer größere Bedeutung. Zahlreiche kleinere und größere Vermögen, deren Grundstock in den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders gelegt wurde, werden jetzt oder in absehbarer Zeit vererbt. Jedermann kann zwar ein Testament in privatschriftlicher Form allein errichten. Wenn aber die Verhältnisse nicht ganz einfach gelagert sind, empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann es für die Erben aus vielerlei Gründen ein böses Erwachen geben. Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Auswirkungen einer Erbeinsetzung zu bedenken. Dazu ein einfaches Beispiel:
Großer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor das sogenannte "Berliner Testament", bei welchem sich Ehegatten wechselseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Erben des Letztversterbenden bestimmt werden. Dies hat zur Folge, daß der gesamte Nachlaß zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird, nämlich beim Tode des Erstversterbenden und nochmals beim Tode des anderen Ehegatten. Liegt der Nachlaßwert über den einschlägigen Freigrenzen, so kann eine erhebliche Steuerlast anfallen, die bei intelligenteren Lösungen zumindest reduziert, wenn nicht gänzlich vermieden werden kann. Auch Schenkungen unter Lebenden, ggf. unter Vorbehalt eines Nießbrauches, können zu einer erheblichen Reduzierung der späteren Erbschaftsteuer führen und beispielsweise mit einem Verzicht des Beschenkten auf sein Pflichtteilsrecht nach dem erstversterbenden Elternteil verbunden werden.
Die erbrechtlichen Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, sind vielfältig. Möglich sind z.B. wechselbezügliche oder nicht wechselbezügliche Verfügungen zweier Erblasser, Vor- und Nacherbschaft mit befreitem oder nicht befreitem Vorerben, Erbeinsetzungen unter einer Bedingung, Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, Bestimmung von Ersatzerben, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung zum Zwecke der Teilung des Nachlasses oder seiner Verwaltung auf bis zu 30 Jahre. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch an lebzeitige steuergünstige Vermögensübertragungen an Ihre Kinder und Enkelkinder denken.
Angesichts der vielen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen passende Lösung für ihre persönliche Situation auf.
Auch gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Generalvollmachten.
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Stiftungsrecht
Wollen Sie etwas "für die Ewigkeit" hinterlassen?
Wollen Sie mit Ihrem Vermögen - auch zu Lebzeiten schon- etwas bewegen?
Dann ist möglicherweise die Gründung einer Stiftung für Sie eine interessante Alternative zur Schenkung und zum Vererben, auch und gerade wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind.
Grundsätzlich gibt keinen "Mindesteinsatz" für eine Stiftung, so dass genau genommen kein finanzielles Limit nach unten besteht.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, bereits mit Einsatz geringer Beträge, Ihre Stiftungswünsche zu erfüllen. Dabei können wir Sie und Ihre nahen Angehörigen mit einem Teil der Erträge der Stiftung absichern und auch beispielsweise die Grabpflege sicherstellen, ohne dass die steuerlichen Vorteile wegfallen.
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Ehe- und Familienrecht
Bekanntlich wird ca. jede 3. Ehe in Deutschland geschieden. Das Gesetz verpflichtet die Parteien, sich im Scheidungsverfahren durch Anwälte vertreten zu lassen. Eine Ehescheidung bringt neben der spezifischen familiären Auseinandersetzung auch Schwierigkeiten bezüglich des Umgangsrechts und des Sorgerecht, sowie erhebliche Auswirkungen auf die Vermögenssituation, das Einkommen und die Altersvorsorge der Parteien mit sich.
Die Regelung der finanziellen Verhältnisse von Ehepartnern bei Trennung bzw. Scheidung ist ein Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Beratung.
Im Rahmen von Unterhaltsansprüchen zu denen auch der Kindesunterhalt zu rechnen ist, sind insbesondere die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bzw. die Bedürftigkeit des Berechtigten genau zu überprüfen. Welches Einkommen ist bei Selbständigen als unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen zugrundezulegen? Welche steuerrechtlich relevanten Abzüge sind unterhaltsrechtlich unbeachtlich? Welche möglichen Ausschlußgründe sind bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu beachten?
Neben der Frage des Unterhalts gewinnt der im Scheidungsverbund durchzuführende Versorgungsausgleich immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Rente ist für viele die einzige Einkommensquelle im Alter. Daraus ergeben sich Streitigkeiten zwischen Ehepartnern ob und in welcher Höhe Versorgungsanwartschaften auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner zu übertragen sind.
Gerade die Trennung bei Vorhandensein eines Eigenheims im gemeinsamen Eigentum der Parteien bringt besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Welche Partei bewohnt das Eigenheim weiter? Kann das Eigenheim von einem Vertragspartner allein weiter finanziert werden? Welche Ausgleichsansprüche entstehen? Sollte die ideelle Miteigentumshälfte vom anderen Ehepartner erworben werden? Welche Auswirkungen auf einem möglichen Zugewinnausgleich ergeben sich?
Aus der Sicht unserer Kanzlei sind hier umfassende Beratungen möglich und notwendig.
Beachten Sie, dass ein rechtzeitig abgeschlossener Ehevertrag zumindest die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung berechenbar und erträglich macht. Wir definieren zusammen mit unseren Mandanten deren individuelle Vorstellungen und bereiten den notariell abzuschließenden Ehevertrag vor.
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Miet- und Pachtrecht
Vermietete Immobilien müssen sich rechnen. Probleme zwischen den Mietparteien schaden der Rendite und den Nerven.
Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden Besonderheiten.
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter bei allen relevanten Fragestellungen vom Abschluss des Mietvertrages über die gesamte Laufzeit bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.
Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen führen wir für Vermieter und Mieter außergerichtliche Verhandlungen aller Art sowie erforderlichenfalls Mietprozesse in allen Instanzen.
Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung, Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer) und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen bei den hierfür zuständigen Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen.
Auf Mieter- und Pächterseite erstreckt sich auch hier die Beratung und Vertretung auf den gesamten Bereich des Miet- und Pachtrechts, wobei sich der Schwerpunkt auf Fragen über den Abschluss und die Fortsetzung von Mietverträgen, Ansprüche im Bereich der Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache, Mieterhöhungen, Umfang von Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Aufhebungsvereinbarung richtet.
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Verkehrsrecht
Die Tätigkeit von uns umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert.
Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet oder aber Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe.
Anwaltskosten sind bei Verschulden der Gegenseite von deren Versicherung als Schadensersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung.
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Versicherungsrecht
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen; Rechtschutzversicherungen, private Kranken- und Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung. Für jedes Auto das auf Deutschlands Straßen fährt, besteht zwangsweise ein Vertrag bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Versicherungen berühren nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens.
Dieser rechtliche Bereich wird geregelt durch das Versicherungsvertragsgesetz und die verschiedenen, ergänzenden Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist der Versicherer dem Gemeinwohl verpflichtet. Viele Versicherungen sind jedoch börsennotierte Aktiengesellschaften und daher in erster Linie genötigt den Wert der Aktie zu sichern. Nicht nur aus diesem Spannungsverhältnis ergeben sich vielfältige Probleme, deren Lösung wir uns schwerpunktmäßig widmen.
Wir können Sie bei der Abwicklung von Versicherungsfällen unterstützen und wenn nötig Ihre Interessen auch gerichtlich durchsetzen.
Bedenken Sie: Versicherungen leben vom Nichtzahlen, nicht vom zahlen.
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Allgemeines Zivilrecht
Sollten Sie Probleme oder Fragen auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts haben, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst beispielsweise sämtliche Ansprüche Ihrerseits auf Schadensersatz, Abwicklung von Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen, Reiserecht und Darlehensverträge.
Wir machen für Sie Ansprüche geltend oder wehren Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Dieses geschieht sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- oder direkt im Klageverfahren.
Auch die vorgeschaltete Beratung bieten wir auf diesem Rechtsgebiet für Sie an und beantworten hier gerne alle Ihre Fragen.
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Strafrecht
Im Strafverfahren kann nur ihr Anwalt umfassend die Akten einsehen. Sie können sich besser verteidigen, wenn Ihnen der Akteninhalt bekannt ist. So können z.B. Lücken in der Beweisführung oder Widersprüche in Zeugenaussagen aufgedeckt werden. In geeigneten Fällen kann der Verteidiger durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eine Einstellung ohne Hauptverhandlung erzielen. In aller Regel sollten Sie gegenüber der Polizei keine Aussage machen. Kein Beschuldigter ist verpflichtet auszusagen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie machen sonst vielleicht eine Aussage, die später bereuen! Entlastendes können Sie immer noch nach erfolgter Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft oder gegenüber dem Gericht vortragen.
Im Falle der Verhaftung haben Sie das Recht, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Sollte Untersuchungshaft angeordnet werden, kann Haftprüfung beantragt werden, um möglicherweise eine Aufhebung des Haftbefehls oder Haftverschonung (Meldeauflagen, Kaution) zu erreichen.
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zur Kanzlei in: StuttgartAnwaltskanzlei, Württ. Notariatsassessor Lothar Henn
Rechtsanwalt Lothar Henn
Bürgschaftsrecht, Grundstücksrecht, Insolvenzrecht, Zwangsversteigerungsrecht
Heilbronner Str. 86
70191 Stuttgart
Herzlich Willkommen!
Sie suchen eine kompetente und individuelle Beratung für Ihr rechtliches Problem?
Vielleicht befürchten Sie einen Rechtsstreit oder möchten Ihre Ansprüche durchsetzen?
Dann unterstütze ich Sie gerne, um eine geeignete und tragfähige Lösung zu finden.
Rechtsgebiete & Tätigkeitsschwerpunkte
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht (In- und Ausland)
Gerichtliche Bestellung zum Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Betreuer.
Vielen Dank für Ihr Interesse !
zur Kanzlei in: StuttgartFischer & Dietz Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Fischer
e-Commerce / Neue Medien, IT-, EDV- und Internetrecht, Urheberrecht
Rotebühlplatz 15
70178 Stuttgart
Die Kanzlei Fischer & Dietz Rechtsanwälte ist eine überwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit gegenwärtig fünf Rechtsanwälten.
Wir sind deutschlandweit sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich und auch international beratend tätig.
Ich bin seit 1996 als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten IT- und Medienrecht tätig, dabei insbesondere mit den Bereichen Internet- und EDV-Recht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Diese Rechtsbereiche umfassen Beratung für den rechtssicheren Vertrieb von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen über das Internet, z. B. bei der Gestaltung von Webshops bzw. Internetplattformen, etwaige Streitigkeiten mit Domains, Schutz von Inhalten, Rechtsfragen der Werbung und des (Direkt)Marketíngs und sonstige Haftungsfragen. Ein weiterer wesentlicher Teil meines Beratungsspektrums ist auch die Prüfung und Gestaltung von IT-Verträgen in den verschiedenen Erscheinungsarten. Vielfach berate ich in IT- bzw. Softwareprojekten sowohl Anwender beispielsweise bei der Einführung von Software im Unternehmen wie auch Anbieter umfassend bei der Vertragsgestaltung. Bei Bedarf vertrete ich auch deutschlandweit die rechtlichen Interessen meiner Mandanten in den von mir betreuten Rechtsgebieten vor Gericht.
Seit 2007 darf ich auch den Titel „Fachanwalt für IT-Recht" aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im IT-Recht führen.
Ferner bin ich seit 1999 Dozent an der Steinbeis-University Berlin im IT-Recht und seit 2002 Professor an der SRH Hochschule Calw insbesondere für Medien-und IT-Recht. Überdies war ich auch schon mehrfach als Referent für Internet- und Multimediarecht beim Bund der Selbständigen Baden-Württemberg, Existenzgründerzentrum Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) und Baden-Württemberg: Connected e.V. tätig.
zur Kanzlei in: StuttgartSelmunder Sozietät
Rechtsanwalt Andreas Bucher
Kündigungsschutzrecht, Schadenersatzrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Alexanderstraße 129
70180 Stuttgart
RA Andreas Bucher ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei "SELMUNDER Sozietät". Er ist als Rechtsanwalt in Deutschland an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Er ist Mitglied in folgenden Organisationen:
- Deutscher Anwaltverein und Anwaltverein Stuttgart
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (ARGE)
Die SELMUNDER Sozietät ist eine Anwaltskanzlei mit hohem Qualitätsanspruch, die bei der herausfordernden, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit der Rechtsberatung immer das Ziel hat, für ihre Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen.
Durch die übersichtliche Kanzleigröße besteht eine enge Verbundenheit zu unseren Mandanten, die sich in leistungsstarkem, engagiertem und lösungsorientiertem Arbeiten zeigt. Viele langjährige Mandatsverhältnisse, insbesondere aus der mittelständischen Wirtschaft, bestätigen uns in unserer Arbeitsweise.
zur Kanzlei in: StuttgartKanzlei Dr. Seitter & Heinig
Rechtsanwalt Alexander Heinig
Ehe- und Familienrecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Pachtrecht
Werastraße 99
70190 Stuttgart
Unsere von Herrn Dr. Oswald Seitter in den 1970er Jahren gegründete Anwaltskanzlei befindet sich in Gerichtsnähe sowohl zum Amtsgericht Stuttgart als auch dem Landgericht bzw. Oberlandesgericht Stuttgart. Nachdem für die Kanzlei Dr. Seitter & Kollegen in der Vergangenheit mehrere Rechtsanwälte tätig waren, wurde diese seit 1999 von den Rechtsanwälten Dr. Oswald Seitter & Alexander Heinig betrieben. Seit dem Versterben von Herrn Dr. Oswald Seitter im Februar 2010 wird die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Heinig geführt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen in folgenden Bereichen:
- Miet- und Pachtrecht
- Arbeitsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Strafrecht
- allgemeines Zivilrecht
- Heimrecht
- Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Diese Tätigkeitsfelder bringen es mit sich, dass wir neben dem privaten Mandanten auch laufend kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere in den Bereichen des Arbeits-, allgemeinen Zivil-, Miet- und Pachtrechts sowie des Heimrechts vertreten.
Unser Ziel und Anspruch ist es, im Rahmen des zwischen Mandanten und Anwalt bestehenden Vertrauensverhältnisses gemeinsam mit Ihnen die Ihren privaten oder geschäftlichen Interessen am besten gerecht werdende juristische Lösung zu erarbeiten.
zur Kanzlei in: StuttgartRechtsanwalt Martin Grüninger
Rechtsanwalt Martin Grüninger
Betäubungsmittelrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht
Gaisburgstr. 27
70182 Stuttgart
Im Laufe meiner nunmehr 16-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Familienrecht und das Strafrecht spezialisiert. Für beide Rechtsgebiete darf ich den Titel Fachanwalt führen, ein Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, praktischer Erfahrungen und ständiger Fortbildung. In der Bürogemeinschaft bin ich mit zwei weiteren Rechtsanwälten und einem Steuerberater tätig, so dass auch anderweitige Rechtsgebiete von der Kanzlei bearbeitet werden können. Die Kanzlei ist zentral gelegen im Justizviertel in Stuttgart, öffentlich und mit dem Pkw bequem zu erreichen, kanzleieigene Parkplätze stehen zur Verfügung.
Im Bereich Familienrecht weise ich auf meine weitere Internetpräsenz www.die-scheidung-online.de hin, bei der umfangreiche Informationen zum gesamten Familienrecht zu finden sind. Darüber hinaus kann ein Scheidungsverfahren bequem von zuhause aus eingeleitet werden. Sie über mitteln mir alle Daten, ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte mit Ihnen abklären.
Als Strafverteidiger bin ich im gesamten Strafrecht tätig, insbesondere auch in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, da ich aufgrund meines Studiums der Volkswirtschaftslehre hier über zusätzliche Qualifikationen verfüge.
zur Kanzlei in: Stuttgart