Rechtsanwalt & Notar Fischer
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- www.ra-fischer-notar.com
Hans-Jürgen Fischer
Rechtsanwalt
- Rechtsgebiete:
- Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Güterrecht (eheliches), Werkvertragsrecht
Infotext
Wir freuen uns, dass Sie sich auf diesen Webseiten zu unserem Angebot informieren möchten. Wir sind gerne für Sie da, u.a. für:
- Prozessvertretungen
- Beratung und Vertretung in Forderungs- und Vertragsangelegenheiten
- Notarielle Beurkundungen
- Erbrecht, Immobilienrecht, Handelsregister
Seit nunmehr 30 Jahren arbeite ich für das Recht meiner Mandanten durch Beratung, Prozessvertretung, Verteidigung und Vertragsgestaltung. Letzteres wurde insbesondere durch die Ernennung zum Notar im Jahre 1985 zu einer wichtigen Säule meiner Tätigkeit.
Seit dieser Zeit liegen langjährige Erfahrungen der Zusammenarbeit mit namenhaften Wiesbadener Rechtsanwälten in Sozietäten vor. Zurzeit besteht eine Kooperation in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Dietz, Hünemohr, Chorwath-Hüther, Dornbusch-Hünemohr hier im Hause. Eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und Haftung besteht natürlich nicht.
Besondere Kenntnisse erwarb ich auf dem Gebiete des Steuerrechts im Jahre 1982, sodass ich viele Jahre als “Fachanwalt für Steuerrecht” tätig war. In dieser Zeit konzipierte und bearbeitete ich Bauherrenmodelle und übernahm mehrfach die Funktion des Treuhänders.
Durch diese Erfahrungen erhielt ich die Gelegenheit, die Funktion des Treuhandgesellschafters in Immobilienfonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu übernehmen. Seither liegen hier eine Fülle von praktischen und rechtlichen Erfahrungen mit Immobilienfonds und Immobilien vor.
Neben diesen Tätigkeiten führte ich ständig meine zivilrechtliche Prozess- und Beratungspraxis, überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts weiter, wie z. B. Vertragsrecht, Baurecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht (Scheidungsrecht und Kindschaftssachen), Gesellschaftsrecht und besonders Erbrecht. Als Vater von Kindern aus zwei Ehen liegen mir Scheidungskinder besonders am Herzen.
Mit vollem Recht kann ich sagen, dass sich auf vielen Gebieten die anwaltliche und notarielle Tätigkeit ständig gegenseitig befruchten und ergänzen, wobei der Notar natürlich alle Vertragsbeteiligte zu beraten hat und nicht nur eine Partei, wie der Rechtsanwalt.
Im Notariat liegen naturgemäß besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes vor, Gründung und Anmeldung von GmbHs, KGs und Aktiengesellschaft, Begleitung dieser Gesellschaften über viele Jahre und Beratung und Beurkundung in allen im Leben von Gesellschaften vorkommenden Fällen wie Satzungsänderung, Kapitalerhöhung, Gesellschafterwechsel, Wechsel in der Geschäftsführung, Umwandlungen der Rechtsform, Auflösung und natürlich die Beratung über die richtige Rechtsform.
Auf dem Gebiete des Familienrechts ist mir die Gestaltung von Eheverträgen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtssprechung und der besonderen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten und ihrer Lebensplanung sehr wichtig. In der heutigen Zeit wird es auch stets wichtiger, die rechtssuchenden Menschen über die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung mit Vorsorgevollmacht und Patiententestament aufzuklären und derartig vorsorgende Erklärungen zu gestalten. Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten auf diesem Gebiet.
Des weiteren liegen naturgemäß weit gefächerte Erfahrungen auf dem Gebiete des Immobilienrechts vor, betreffend die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Verträge über den Kauf von Eigentumswohnungen, Bauträgerverträgen, Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen und das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch hier kann ich Sie bei allen Problemen mit einer Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltung kompetent beraten und vertreten.
Ein wichtiges Gebiet ist auch die steueroptimierte Vertragsgestaltung insbesondere unter Beachtung des neuen Erbrechts nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007. Hier ergibt sich nach der Gesetzesänderung im Jahre 2009 erheblicher Handlungsbedarf, wenn Sie die erbschaftssteuerlichen Folgen für ihren Ehepartner und ihre Kinder oder Enkel minimieren wollen.
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