Andreas Müller

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete:
Mietrecht, Pachtrecht, Verkehrszivilrecht (Schadensersatz), Versicherungsrecht
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Müller

Rechtsanwalt Müller
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85604 Zorneding
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Als ich als junger Anwalt das erste versicherungsrechtliche Mandat übernahm, war mir nur daran gelegen, die berechtigten Ansprüche eines Hausmeisters gegen seine private Unfallversicherung durchzusetzen. Während der Mandatsbearbeitung stieß ich auf diverse Probleme, die ich noch nicht kannte. Letztendlich habe ich diese gelöst und die Versicherung hat voll gezahlt

Als ich Jahre später den Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht besuchte, sagte der Professor:

„Wenn Sie ein versicherungsrechtliches Mandat nur mit dem Versicherungsvertragsgesetz lösen, machen Sie bestimmt einiges falsch." Und ich wusste bereits, wo der Hammer hängt.

Der Anwaltsberuf setzt eine umfassende juristische Ausbildung voraus, die mit der Befähigung zum Richteramt endet. Will man aber wirklich selbständig sein, so kommt man am Anwaltsberuf nicht vorbei. Und so lernt man die Interessen und Nöte seiner Mandanten in denjenigen Rechtsgebieten kennen, in denen man schwerpunktmäßig tätig ist. Was die wenigsten Mandanten wissen ist, dass ein Rechtsanwalt aufgrund seiner breit gestreuten Ausbildung eigentlich alles machen kann. Nur lässt sich aufgrund der Größe der Rechtsmaterie nicht alles leisten. Also muss man sich spezialisieren. Aber Spezialisierung ist nicht alles. Vielmehr gelingt nur dann gute Arbeit, wenn man sich ausreichend Zeit nimmt und jeden Fall so in die Hand nimmt, als sei er der erste. So entdeckt man Lücken im gegnerischen Vortrag und ist offen für juristische Randgebiete.

Etwa in Fällen, in denen Bankkunden mit der Bank streiten, konnte ich die Bank in die Knie zwingen, in dem der Mandant auf meinen Rat die Kontoabrechnungen hat nachberechnen lassen, um die Überzahlung und die damit verbundene Blamage der Bank entgegenzuhalten.

In größeren Abständen erhalte ich ein familienrechtliches Mandat, das mit schwerwiegenden persönlichen Differenzen und entsprechenden rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Bei entsprechendem persönlichem Engagement kann man einen solchen Fall nicht wie am Fließband durchziehen. Aber auch solche schwierigen Fälle gelingen, wenn nicht deren Häufung zu einer teilnahmslosen Abarbeitung führt.

Und so lernt man ständig dazu. In einem Fall habe ich unter Hinweis auf das Heimgesetz den Fall gewonnen. Einen „Fachanwalt für alte Leute" gibt es aber nicht.

Heute kann ich auf ein breites Spektrum blicken und bin tätig - in allen Sparten des Versicherungsrechts:

  • private Krankenversicherung, Lebens- bzw. Rentenversicherung (auch fondsgebunden), private Unfallversicherung, Reiseversicherungen,
  • Haftpflichtversicherungen, Hausratsversicherung, Elementarversicherungen (z.B.: Feuer-,  Gebäude-, Wasser-, Sturm-, Hagelschäden),
  • Versicherungsmakler- und -vertreterrecht;

 im Verkehrsrecht:

  •  Verkehrszivilrecht insb. Schadensersatzrecht, Verkehrsstrafrecht (von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Unfallflucht);

 im allgemeinen Zivilrecht:

  •  z.B.: Kaufrecht, Schenkungsrecht, Miet- u. Pachtrecht, Werkvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Dienst- u. -  Arbeitsrecht,

 im Bankrecht:

  •  z.B.: Darlehensrecht, Bürgschaftsrecht, Hypotheken- u. Grundschuldrecht;

 im Grundstücksrecht:

  •  insb. Belastungen mit Nießbrauch, Reallast, Grundschulden, Hypotheken;

 im Erbrecht:

  •  insb. gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Pflichtteil.

Berufliche Vita:

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bremen und München;
  • Referendariat in München, Amtsgericht Ebersberg, Landgericht München II, Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II;
  • Während dessen: Praktikum im Arbeitsrecht in der Rechtsabteilung bei Burger King in München; Tätigkeit in der Rechtsabteilung der
  • Bayerischen Handelsbank, heute Hypo Real Estate Holding;
  • Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

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