Rechtsanwalt Koch
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Steffen Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Rechtsgebiete:
- Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbs- und Werberecht
- Sprachen:
- Englisch
Infotext
Zu den Mandanten unserer Kanzlei zählen sowohl Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne. Wir stehen Ihnen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und IT-Recht mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Markenschutz, Markenanmeldung, deutsches, europäisches und internationales Markenrecht, Markenverletzungsverfahren, Lizenzvertragsrecht, Namensrecht, Domainrecht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.
Urheberrechtsschutz, Musikrecht, Fotorecht, Kunstrecht, Lizenzrecht, Kunsturheberrecht, Recht am eigenen Bild, ebay-Recht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.
Unzulässige Werbung, unlautere Wettbewerbshandlungen, Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht, Kartellrecht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.
Software-Lizenzrecht, Intellectual Property, Information Technology, Internetrecht, Onlinerecht, Telekommunikationsrecht, Domainrecht, E-Commerce, Webseitencheck, Datenschutz, Jugendschutz etc.
Sie benötigen Rat in einer markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung? Sie haben eine Abmahnung in einem der vorgenannten Bereiche erhalten? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend. Sie erreichen uns direkt unter den hier angegebenen Kontaktdaten.
Sowohl nationale als auch internationale Schutzrechtsanmeldungen (Marken - Patente - Änderung des Profils bei advogarant - RA Steffen Koch Geschmacksmuster - Gebrauchsmuster) erledigen wir für Sie umgehend und preiswert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer eigenen gewerblichen Schutzrechte. Weiterhin verfügen wir über langjährige Erfahrung im IT-Recht, insbesondere im E-Commerce und Online-Handel, Webseitencheck und AGB-Check. Auch die Gestaltung von Verträgen, insbesondere der Soft-und Hardwarebranche gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
Als von der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über besondere theoretische und praktische Erfahrung in den Gebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht und IT-Recht.
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