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Rechtsanwälte - Immobilienrecht

Das Immobilienrecht, das auch als Grundstücks- bzw. Liegenschaftsrecht bezeichnet wird, ist ein nicht eindeutig bestimmtes oder begrenztes Rechtsgebiet. Entsprechende Vorschriften und Regelungen sind vornehmlich im BGB, Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie in der Grundbuchordnung (GBO) formuliert. Insbesondere die Segmente Grundstückerwerb, Grundschuld sowie Grundstückshypothek werden diesbezüglich durch das Immobilienrecht geregelt.

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Immobilienrecht: Funktioneller Status als Querschnittsmaterie

Handelt es sich dabei thematisch um eine öffentliche Immobilie (bspw. öffentl. Wege, Plätze) , müssen innerhalb des Immobilienrechts auch die speziellen Vorgaben der Bauplanung und des Vergaberechtes beachten werden. Des Weiteren findet auch das Mietrecht umfassende Berücksichtigung innerhalb des Immobilienrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt bilden auch die so genannten grundstücksgleiche Rechte, die als Wohnungseigentumsrecht, als Erbbaurecht sowie - nur bedingt praxisrelevant - als Bergwerkseigentumsrecht in immobilienrechtliche Fragestellungen bzw. Themen mit einfließen. Ein Recht dieser Art beinhaltet zudem auch die so bezeichneten Grundstücksrechte, die sich wiederum in mehrere Bereiche (Eigentum am Grundstück, Dienstbarkeiten, Reallast, Vorkaufsrecht sowie Grundpfandrechte) unterteilen lassen. Diesbezüglich praktische Relevanz kommt gerade dem Grundbuchrecht eine besondere praktische Relevanz zu.

Immobilienrecht: Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks oftmals im Fokus

In der Praxis entstehen immobilienrechtliche Fragestellungen oftmals im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf eines Grundstückes respektive einer Immobilie. Da sich Sachlage und die eigentlichen Vertragsgegenstände dabei meistens als ebenso komplex wie kompliziert offenbaren, werden hier in der Regel explizite anwaltliche Tätigkeiten benötigt.

Gerade im Hinblick auf die jeweiligen Vertragsinhalte und die diesbezügliche sprachliche Gestaltung ist die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt quasi unabdingbar. Zwar bedürfen Rechtsgeschäfte dieser Art in Bezug auf ihre letztendliche Wirksamkeit grundsätzlich einer entsprechenden notariellen Beurkundung, aber eine notarielle Beratungstätigkeit kann schon alleine deshalb keine tatsächlich ausreichende Interessenwahrnehmung für die involvierten Parteien gewährleisten, da ein Notar stets neutral und vermittelnd Hilfestellung bei der Vertragserstellung leisten muss.

Problemfall Immobilien: Wahrung der Interessen in der Regel nur mit Rechtsbeistand möglich

Geht es also daher darum, eigene vertragliche bzw. rechtliche Interessen zu vertreten und auch durchzusetzen, erscheint eine diesbezüglich anwaltliche Tätigkeit schlichtweg unumgänglich. Schließlich geht es meist um hochwertige Vermögenswerte. In der deutschen Rechtswirklichkeit nimmt diesbezüglich gerade die Wahrung von beispielsweise Eigentümerinteressen gegenüber den Vorstellungen respektive den Interessen eines entsprechenden Inhabers von grundstücksbezogenen Rechten - beispielsweise eines Grundschuldgläubigers oder etwa eines Wegerechtsinhabers - eine wichtige Rolle ein.

Neben den vorstehend skizzierten prinzipiellen Inhalten und Aspekten und Inhalten des Immobilienrechts es gehen immobilienrechtliche Fragestellungen des Öfteren auch mit öffentlich-rechtlichen sowie baurechtlichen Aspekten einher. So stehen zum Beispiel der Bau einer Immobilie respektive die beabsichtigte Bebauung eines entsprechenden Grundstückes mit dem Kauf oder dem Verkauf von Grundstückseigentum oftmals in direktem Zusammenhang.

Diesbezüglich entstehen häufig unterschiedliche schuldrechtliche Konstellationen rund um entsprechende Darlehensverhältnisse oder auch die grundsätzliche Besicherung von Darlehen beispielsweise durch finanzierende Kreditinstitute.

Fazit: Das Immobilienrecht erfordert umfassendes Know-how

Wer sich also mit dem Kauf, der Ver- bzw. Ersteigerung, dem Bau oder auch nur lediglich der Nutzung eines Immobilienobjektes intensiv befasst, muss sich diesbezüglich wahrlich mit einer Vielzahl von diversen Rechten und komplexen Inhalten auseinandersetzen. So fassen - im Rahmen des Immobilienrechts - neben den bereits zuvor erwähnten Rechtsbereichen zudem die folgenden themenspezifischen Segmente direkt ineinander:

  • privates und öffentliches Baurecht,
  • Architektenrecht,
  • Vertragsrecht
  • Vergaberecht
  • Vergaberechte

Fakt ist daher: Durch die außerordentliche Komplexität im Hinblick auf das Immobilienrecht ist ein umfassendes Know-how erforderlich. Ohne kompetente anwaltliche Beratung respektive Betreuung kann ein immobilienrechtlicher Streitfall schnell in einem (finanziellen) Fiasko enden.

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