Rechtsanwalt Hassemer
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Michael Hassemer
Rechtsanwalt
- Rechtsgebiete:
- Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Rentenversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht
Infotext
Tätigkeitsgebiete:
Sozialversicherungsrecht: Privatversicherungsrecht:
- Rentenversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung - priv. Krankenversicherung
- Pflegeversicherung - priv. Pflegeversicherung
- gesetzl. Unfallversicherung - priv. Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht - Lebensversicherung
- Dienstunfähigkeit öffentl. Dienst
- Familienrecht (auch soziale Absicherung)
- allg. Zivilrecht
Arbeitsphilosophie:
Ich arbeite seit über 15 Jahren auf den Gebieten des Sozialversicherungsrechts sowie des privaten Versicherungsrechts (vor allem Personenversicherungsrecht). Darüber hinaus berate und vertrete ich Krankenhäuser vor allem hinsichtlich ihrer Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Ich habe das Sozialversicherungsrecht durch meine früheren Tätigkeiten im gesetzgeberischen Bereich, u.a. BMin. für Arbeit u. Sozialordnung, gründlich erlernt.
Aufgrund einer Vielzahl von geführten Gerichtsverfahren konnte ich auch eine reichhaltige Erfahrung im Führen von Prozessen sammeln.
Oft geht es in Fragen der persönlichen finanziellen Absicherung um die materielle Existenz von Menschen. Deshalb steht auch der einzelne Mensch mit seinen Sorgen und Nöten im Mittelpunkt meines Handelns. Das „Zuhören können" sowie der baldmöglichste Rückruf sind für mich dabei eine Selbstverständlichkeit, ebenso der Hausbesuch von Mandanten, die körperlich nicht mehr so beweglich sind.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich von Streitfällen mit medizinischer Relevanz verfüge ich über einen Pool von beratenden Ärzten der unterschiedlichsten Fachrichtungen, die alle selbst Gerichtsgutachter sind und deshalb wissen, worauf es ankommt. Zum einen kann mit deren Hilfe schon im Vorfeld geprüft werden, inwieweit ein Anspruch im Einzelfall Erfolgschancen hat. Zum anderen können diese Gutachter dann auch gezielt im (sozialgerichtlichen) Klageverfahren eingesetzt werden.
Dazu muss man wissen, dass die meisten dieser Verfahren im Prinzip „Gutachterprozesse" sind, d.h. letztendlich entscheidet der medizinische Gutachter über die Berechtigung eines Anspruchs. Deshalb bedarf hier die juristische Fachkenntnis der gezielten Ergänzung durch einen fachlich breit gestreuten medizinischen Sachverstand. Dies kann durch die Zusammenarbeit mit erstklassigen Ärzten bzw. medizinischen Gutachtern gewährleistet werden.
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