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Rechtsanwältin Veh

AdvoGarant Kanzleiruf:

Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)

Bürozeiten:
Mo – Fr 10.00 – 13.00 Uhr und Mo, Di, Do und Fr 15.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Adresse:
Dochnahlstr. 20
67434 Neustadt a.d. Weinstraße
Telefax:
06321 - 3961-11


Sabine Veh

Rechtsanwältin

Rechtsgebiete:
Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Zivilrecht (allgemein)
Sprachen:
Französisch, Englisch
Veh


Infotext

 

Herzlich willkommen!

Ihr Problem ist meine Passion.

Nach der Zulassung als Rechtsanwältin 1991 übe ich meine Tätigkeit seit 1992 in einer Sozietät mit einem Steuerberater aus. Unsere Kanzlei auf der "Hambacher Höhe" hat Parkmöglichkeiten am Haus und ist sehr gut mit öffentlichen Bussen zu erreichen.

Termine vereinbare ich gerne selbst, um mir ein erstes Bild Ihrer individuellen Rechtsprobleme machen zu können. Das Beratungsgespräch kann so bereits optimal vorbereitet werden.

Zu meiner Person:

Aufgewachsen in Neustadt, habe ich in Freiburg studiert. Im Anschluss an das 1. Staatsexamen war ich als Praktikantin in einem Notariat in Frankreich tätig. Als Referendarin und zu Beginn meiner Berufslaufbahn sammelte ich in verschiedenen Stationen in Karlsruhe, in einer Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich und einer Anwaltskanzlei in Karlsruhe Berufserfahrungen.

Neben guten Englischkenntnissen konnte ich mir so sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache, insbesondere auch der Fachsprache, aneignen und diese vertiefen.

Meine Zulassung erfolgte zunächst am Amtsgericht Neustadt, Landgericht Frankenthal und Oberlandesgericht Zweibrücken.

Ich bin inzwischen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten:

Ein Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des

Familienrechts.

In allen möglichen Phasen einer Ehe, vom Verlöbnis über die Eheschließung bis hin zu Trennung oder Scheidung, auch bei Lebenspartnerschaften oder nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, können für alle Partner und deren Kinder wichtige Rechtsfragen entstehen. Diese Probleme behandle ich mit besonderem Engagement und Sorgfalt, da sie das Leben der Beteiligten unmittelbar beeinflussen.

Für die Besprechung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten gebe ich Ihnen gerne viel Zeit.

Ich weiß, wie wichtig es ist, einfühlsam mit diesen sehr persönlichen und sensiblen Themen umzugehen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Als Mutter von zwei Kindern kann ich die schwere Belastung der „Kleinen" (oder auch Größeren) durch Probleme in der Familie nachempfinden. Daher habe ich es mir zum Ziel gesetzt, die Belange der Kinder bei der Beratung von Familien so gut es geht zu berücksichtigen.

Meine Erfahrung setze ich vor allem auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ein.

Ebenso einschneidend wie Trennung oder Scheidung ist ein Erbfall. Im

Erbrecht

berate ich gerne alle, die sich Gedanken über die beste Lösung ihrer Nachfolge machen, entwerfe Testamente oder Erbverträge oder stehe als kompetente Begleitung zur notariellen Beurkundung zur Seite.

Ist ein Erbfall eingetreten, befasse ich mich mit den Folgen für die Hinterbliebenen im umfassenden Sinn: Als Beispiele seien genannt die Beratung über Erbfolge, Anteile oder Pflichtteilsrechte, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Hilfe im Zusammenhang mit dem Nachlassgericht oder dem Testamentsvollstrecker.

Darüber hinaus betätige ich mich umfassend im

Mietrecht,

sei es Wohnraum- oder gewerbliche Miete.

Ich vertrete dabei die Interessen des Vermieters bereits ab der Gestaltung des Mietvertrages, über Mieterhöhungsmöglichkeiten oder formgerechte Kündigungen und helfe, wenn die Mietzahlung einmal ausbleibt.

Ebenso vertrete ich die Interessen des Mieters, der vor Vertragsschluss den Mietvertrag prüfen lassen möchte, sich gegen eine Mieterhöhung wendet oder die Beseitigung von Mängeln alleine nicht durchzusetzen vermag.

 

Besonderes

Insbesondere Familienrecht und Erbrecht sind eng mit dem Steuerrecht verknüpft. Steuerrechtliche Aspekte spielen insbesondere bei Unterhaltsfragen eine erhebliche Rolle. Um Ihren Belangen auch diesbezüglich zum Erfolg zu verhelfen, habe ich mich mit einem Steuerberater zu einer Sozietät zusammengeschlossen. Dieser kann bei steuerrechtlichen Fragen konsultiert werden, sollte Ihnen nicht bereits ein Steuerberater zur Seite stehen.

 

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

 

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