Rechtsanwälte Geisendörfer & Meiser

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Dirk Geisendörfer

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete:
Mietrecht, Pachtrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht


Infotext

Rechtsanwalt Dirk Geisendörfer (*21.2.1962) absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und der Philipps-Universität in Marburg. Nach dem 1. Staatsexamen am 23.11.1989 absolvierte er den jurischen Vorbereitungsdienst bei dem Landgericht Frankfurt.

Im Rahmen des wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktes der Ausbildung erfolgte eine halbjährige Abordnung an das Landgericht Berlin und die Treuhandanstalt des Bundes.

Nach dem im April 1993 erfolgreich absolvierten Assesorexamen trat er in eine ortsansässige Kanzlei im Frankfurter Umland ein, in der unter anderem mittelständische Gewerbebetriebe, insbesondere Speditionen, umfangreich betreut wurden, die Beratung und Vertretung der privaten Mandanten aber nicht vernachlässigt wurde. Zugleich begann die Spezialisierung auf die Rechtsfragen rund um Haus, Wohnung und Gewerberaum, den Bau, die Miete und das Wohnungseigentum.

Der Weg führte nach der Gründung der eigenen Kanzlei in der noch heute bestehenden Zusammensetzung im Jahre 2000 zum Erwerb der Fachanwaltschaft für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Unser Ziel ist es seitdem, in einer komplexer werdenden Lebenswirklichkeit, die immer mehr durch rechtliche Bindungen gekennzeichnet ist, unsere Mandanten sowohl aus dem mittelständisch gewerblichen wie auch aus dem privaten Bereich umfassend und kompetent zu vertreten, nötigenfalls auch in Zusammenarbeit mit externen Kollegen.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns intern spezialisiert, um die Bereiche Familie und Erbschaft ebenso abdecken zu können, wie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber so wichtige Arbeitsrecht oder das für viele Gewerbebetriebe wichtige Vertragsrecht, insbesondere auch das Recht des Gewerberaummietvertrages.

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