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Kanzlei für Arbeitsrecht Große-Wächter & Watter

AdvoGarant Kanzleiruf:

Ihre persönliche Service-Rufnummer für diese Kanzlei, gültig für 14 Tage. (Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz - abweichende Preise aus dem deutschen Mobilfunknetz möglich)

Bürozeiten:
Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.
Adresse:
Richard-Wagner-Straße 109
77694 Kehl
Telefax:
07851 - 480808
Homepage:
www.gww-arbeitsrecht.de


Rechtsanwälte und Steuerberater im Einzelnen vorgestellt

Rechtsanwalt Wolfgang Große-Wächter

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete:
Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, französisches Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht
Sprachen:
Französisch
Große-Wächter


Rechtsanwältin Beatrice Watter

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Europäisches Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Vertragsrecht
Sprachen:
Französisch
Watter


Infotext

Die Kanzlei

Unsere Kanzlei ist nahezu ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer begleiten wir im Arbeitsleben, von der Einstellung bis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Art unserer Tätigkeit reicht von der Beratung und Schulung über den Entwurf von Verträgen, Musterschreiben und Zeugnissen bis zur Vertretung gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Gerichten. Dabei sind wir teils nur im Hintergrund, teils offen nach außen tätig, letzteres außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Die Themenbereiche, bei denen wir Hilfe gewähren, sind dabei so mannigfaltig wie das Arbeitsleben selbst, zum Beispiel

  •  Abmahnungen
  •  Abwicklungsvereinbarungen
  •  Änderungskündigungen
  •  Arbeitnehmerüberlassung
  •  Arbeitszeitverkürzung
  •  Arbeitsverträge (Entwurf, Überprüfung, Anpassung)
  •  Arbeitsbescheinigungen
  •  Auflösungsverträge
  •  Ausbildungsverhältnisse
  •  Ausschlussfristen
  •  Befristung und Verlängerung von Arbeitsverträgen
  •  Betriebsänderungen und Mitbestimmung
  •  Betriebsrat
  •  Betriebsübergang
  •  Betriebsverfassung
  •  Buchauszug
  •  Dienstwagen
  •  Elternzeit
  •  Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Feiertagen und sonstiger Verhinderung
  •  Entlohnungsfragen
  •  Freistellung
  •  Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
  •  Insolvenzgeld
  •  Kündigungen
  •  Kündigungsschutz
  •  Kurzarbeitergeld
  •  Massenentlassungen
  •  Mehrarbeit
  •  Mutterschutz
  •  Nachteilsausgleich
  •  Pausen
  •  Personalabbau
  •  Präventionsverfahren
  •  Privatnutzung PKW
  •  Provisionen
  •  Schadensersatzhaftung
  •  Schulung von Personalführungskräften und Betriebsratsmitgliedern
  •  Schwerbehinderung (Anerkennung, Hilfe im Arbeitsleben, Verfahren vor dem Integrationsamt)
  •  Sperrfristen beim Arbeitslosengeld
  •  Sondervergütungen
  •  Teilzeitbeschäftigung
  •  Überstunden
  •  Urlaub (Gewährung, Vergütung und Abgeltung)
  •  Urlaubsgeld
  •  Versetzungen (Vorbereitung, Abwehr, Mitbestimmung)
  •  Weihnachtsgeld
  •  Wettbewerbsverbote
  •  Zeugnisse (Auswertung, Entwurf und Überprüfung)
  •  Zielvereinbarungen

Fehlvorstellungen über Regelungen, Rechte und Pflichten führen häufig zu Konflikten, die das Arbeitsverhältnis belasten und bei rechtzeitiger Beratung vermeidbar wären. Nur wer weiß, wo er steht, kann sicher entscheiden, wohin er gehen will.

Die Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Klauseln in Arbeitsverträgen nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung genügen. Daraus ergeben sich häufig für Arbeitnehmer umfangreichere Ansprüche, für Arbeitgeber überraschende Kostenrisiken.

Eine Spezialität unserer Kanzlei besteht in der Betreuung von französischen Mandanten, sei es Arbeitnehmern, die als Grenzgänger in Deutschland arbeiten, sei es von französischen Unternehmen, die in Deutschland über Außendienstmitarbeiter, Zweigstellen oder Tochtergesellschaften tätig sind.

Die Anwälte unserer Kanzlei sind zweisprachig, eine französische Anwaltssekretärin erleichtert zudem die Kommunikation in französischer Sprache.

Die Kooperation mit französischen Fachanwälten für Arbeitsrecht (avocats spécialisés en droit social) im Rahmen von J.S.A. Juristes en droit Social Associés G.E.I.E und unserer festen Kooperation mit der Straßburger Anwaltskanzlei WELSCH et KESSLER erlaubt es, Probleme aus dem französischen Rechtskreis rasch klären zu lassen.

Bei Fragen zum Handelsvertreterrecht und zu Geschäftsführerdienstverträgen hilft Rechtsanwalt Große-Wächter gern weiter.

 Die Anwälte

   Wolfgang Große-Wächter

  •  Fachanwalt für Arbeitsrecht
  •  geboren in Aachen
  •  Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Lausanne und Göttingen
  •  Referendariat beim LG Offenburg
  •  Seit 1984 Rechtsanwalt in Kehl
  •  Kanzleigründer
  •  Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht umfassend, Handelsvertreterrecht, Dienstverhältnisse von Geschäftsführern
  •  Seit 1993 einziges deutsches Mitglied der französischen Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung J.S.A., Juristes en droit Social Associés G.E.I.E (http://www.j-s-a.eu/)
  •  Fremdsprache: Französisch

 Beatrice Watter

  •  Fachanwältin für Arbeitsrecht
  •  geboren in Offenburg
  •  Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg
  •  Referendariat beim LG Offenburg
  •  Seit 1996 Rechtsanwältin in Kehl
  •  Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht umfassend
  •  Fremdsprache: Französisch

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